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Unerlaubte Airbnb-Vermietung: Pariser Mieter muss 221.00 Euro zahlen


Unerlaubte Untermiete
Pariser muss 221.000 Euro an Vermieter nachzahlen

Von dpa
29.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Paris, Frankreich: Wohnungen dürfen in der französischen Hauptstadt maximal 120 Nächte im Jahr an Touristen vermietet werden.Vergrößern des BildesParis, Frankreich: Wohnungen dürfen in der französischen Hauptstadt maximal 120 Nächte im Jahr an Touristen vermietet werden. (Quelle: Hans Lucas/imago-images-bilder)
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329-mal vermietete ein Mann in Paris seine Wohnung auf Airbnb – ohne Erlaubnis. Nun muss er eine hohe Summe an den Eigentümer der Wohnung zahlen.

In Paris ist der Mieter einer Zwei-Zimmer-Wohnung nach der unerlaubten Untervermietung über die Plattform Airbnb zur Zahlung von über 221.000 Euro verurteilt worden. Zwischen 2016 und 2020 hatte der Mann die Wohnung 329-mal untervermietet und rund 198.000 Euro kassiert. Die Summe muss er nun nach dem Urteil den Besitzern der Wohnung überweisen, wie die Zeitung "Le Figaro" berichtete.

Dazu kommen 11.370 Euro Mietrückstand, weil der Mann trotz der sprudelnden Einnahmen die eigene Miete nicht vollständig zahlte. Zudem wurden in der Wohnung Reparaturen für 11.500 Euro fällig, die er laut Gericht ebenfalls berappen muss.

Airbnb hätte Vermieter blockieren müssen

Den Besitzern fiel im Juni 2020 auf, dass ihre Wohnung im sechsten Arrondissement in der Pariser Innenstadt als Airbnb-Quartier missbraucht wurde. Von ihnen angeforderte Daten der Vermittlungsplattform belegten, dass die Wohnung an 1.114 Tagen für einen Preis von durchschnittlich 178 Euro pro Tag vermietet wurde. Sie selbst hatten eine Monatsmiete von 1.380 Euro kalt verlangt.

Für das Urteil stützten sich die Richter auf eine Klausel im Mietvertrag, nach der eine Untervermietung der schriftlichen Zustimmung der Besitzer bedarf. Diese lag nicht vor.

Der Mieter und Airbnb verstießen außerdem gegen die französische Vorschrift für Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern, nach der Mietwohnungen höchstens 120 Tage im Jahr touristisch untervermietet werden dürfen. Eigentlich hätte die Plattform das Mitgliedskonto des Mieters ab einem bestimmten Moment blockieren müssen. Für das Urteil spielte dieser Umstand aber keine Rolle.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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