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Berlin legt nach: Umfassende 2G-Regel ab Montag


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Berlin legt nach: Umfassende 2G-Regel ab Montag

Von dpa
10.11.2021Lesedauer: 3 Min.
Ein Schaukasten vor einer Bar weist auf die 2G-Regel hinVergrößern des BildesEin Schaukasten vor einer Bar weist auf die 2G-Regel hin. (Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der Berliner Senat hat weitere deutliche Einschränkungen für Menschen ohne Corona-Impfschutz beschlossen. Die sogenannte 2G-Regel soll nach einer Entscheidung vom Mittwoch deutlich ausgeweitet werden, wie die Senatskanzlei mitteilte. Angesichts der steigenden Zahl von Corona-Fällen und sich abzeichnenden Engpässen auf den Intensivstationen sollen künftig nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt etwa zu Restaurants, Kinos, Saunen oder Spielhallen haben, nicht auch Getestete. Wer nicht geimpft ist, muss künftig oft draußen bleiben.

Die neue 2G-Regelung gilt bereits von Montag an und ist zunächst bis zum 28. November befristet. Ausgenommen davon sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein negativer Corona-Test. Das gilt auch für Personen, die nachgewiesenermaßen aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die Einschränkungen betreffen ganz unterschiedliche Bereiche.

Kultur: Neben Kinos gilt die neue 2G-Regel beispielsweise auch für Theater, Museen oder Galerien.

Gastronomie: Cafés, Kneipen und Restaurants dürfen in geschlossene Räume ebenfalls nur noch Geimpfte und Genesene einlassen.

Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen gilt die 2G-Regel generell in geschlossenen Räumen - ausgenommen sind Lehrveranstaltungen etwa in Hochschulen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 2000 Teilnehmern ist die 2G-Regel auch im Freien vorgeschrieben.

Freizeit: Bei Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen und vergleichbaren Einrichtungen gilt sie ebenfalls, genauso in Vergnügungsstätten wie Spielhallen, solange es geschlossene Räume betrifft. Das Gleiche gilt für Freizeitparks, aber auch für den Berliner Zoo, den Tierpark Berlin oder den Botanischen Garten.

Touristische Angebote: Auch Ausflugsfahrten zum Beispiel mit dem Bus oder Schiffstouren auf der Spree sind nur noch für Geimpfte und Genesene erlaubt.

Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege: Die 2G-Regel ist künftig sowohl im Kosmetikstudio als auch im Friseursalon Vorschrift. Im Fall von körpernahen Dienstleistungen, für welche die 2G-Regel nicht gilt - wie zum Beispiel medizinische Fußpflege, Ergotherapie oder Behandlungen beim Heilpraktiker - gilt Maskenpflicht.

Sport und Fitness: In Fitness- und Tanzstudios oder ähnlichen Einrichtungen ist 2G Pflicht, genau wie bei Sportarten in der Halle.

Personal: Wer dort arbeitet, wo die 2G-Regel gilt und Kundenkontakt hat, muss geimpft, genesen oder maximal 24 Stunden vorher negativ getestet sein. Personal in Krankenhäusern, das Umgang mit Patienten hat, muss geimpft, genesen sein oder sich täglich testen lassen.

Arbeit: Gewerbliche und öffentliche Arbeitgeber sind angehalten aber nicht verpflichtet, darauf zu achten, dass maximal die Hälfte der Büroarbeitsplätze zeitgleich genutzt wird. Das gilt nicht für Tätigkeiten mit Kunden- oder Patientenkontakt. Ausgenommen sind außerdem Arbeitsplätze, bei denen die Anwesenheit der Arbeitnehmer für das Funktionieren von Justiz und Verwaltung erforderlich ist.

Aktuell gilt in Berlin, dass zum Beispiel Restaurantbetreiber oder Veranstalter selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) erlauben oder nur noch Geimpften und Genesenen (2G). Bei 2G entfällt dann die Maskenpflicht. Dagegen war für Clubs und andere Anbieter von Tanzveranstaltungen 2G schon bisher vorgeschrieben.

Der Senat hatte sich vor den aktuellen Änderungen an der Berliner Infektionsschutzverordnung schon am Montag grundsätzlich auf die Ausweitung von 2G verständigt. Wegen mehrerer Gedenkveranstaltungen am Dienstag - unter anderem wegen des Jahrestags des Mauerfalls - gab es aber keine reguläre Senatssitzung, stattdessen nun eine Telefonschalte am späten Mittwochnachmittag.

Die Maskenpflicht in Grundschulen wieder einzuführen, die erst in der Woche vor den Herbstferien aufgehoben worden war, entschied die Senatsverwaltung für Bildung ebenfalls bereits am Montag. Mit der Verschärfung der Corona-Maßnahmen reagiert der Senat auf die in den vergangenen Wochen erheblich gestiegenen Infektionszahlen in Deutschland und auch in Berlin. Nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) von Mittwoch liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der Hauptstadt bei 227,8.

Der Wert gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Schon am Dienstag war er über die 200er-Marke gesprungen. Zum Vergleich: Anfang Oktober lag der Inzidenzwert noch bei 74,4. Sollte es bei der Pandemieentwicklung keine Verbesserung geben, sind noch im November weitere einschränkende Maßnahmen denkbar.

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