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Berlin: Diese verschärften Corona-Regeln gelten


Abstandsgebote und Testpflicht
Diese verschärften Corona-Regeln gelten in Berlin

Von dpa
Aktualisiert am 27.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Besucher stehen bei der 2G-Kontrolle am Eingang vor einem Weihnachtsmarkt an: Die 2G-Regelung hat sich in Berlin verschärft.Vergrößern des BildesBesucher stehen bei der 2G-Kontrolle am Eingang vor einem Weihnachtsmarkt an: Die 2G-Regelung hat sich in Berlin verschärft. (Quelle: Britta Pedersen/dpa-bilder)
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Der Senat hat verschärfte Corona-Regeln in Berlin beschlossen. Die 2G-Regelung wird erweitert und auch auf den Einzelhandel ausgeweitet. Auch die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Wegen stark gestiegener Corona-Zahlen und der hohen Belastung der Intensivstationen gelten in Berlin von Samstag an deutlich strengere Corona-Regeln. Zu den meisten Geschäften haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Ein negatives Testergebnis reicht nicht mehr.

Ausgenommen sind unter anderem Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Entsprechende Beschlüsse hatte der Berliner Senat bereits am Dienstag gefasst. Dazu zählen auch weitere Vorgaben, die für viele Bereiche des öffentlichen Lebens gelten, zu denen bereits bisher nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt hatten (2G).

Corona-Regeln in Berlin: Abstandsgebote und Testpflicht

So besteht von Samstag an überall da, wo bisher schon 2G galt, wie im Kultur- und Freizeitbereich, grundsätzlich Maskenpflicht. Das betrifft auch Hotels, in denen bisher auch noch Ungeimpfte mit Test (3G) einchecken konnten. Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren können die Betreiber entscheiden, ob sie Masken- oder Testpflicht anordnen.

Bei Sportangeboten in geschlossenen Räumen gilt nach Entscheidung der Verantwortlichen vor Ort ein Abstandsgebot oder eine Testpflicht. In Tanzclubs gelten Testpflicht und eine maximale Auslastung von 50 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes, was größere Abstände ermöglichen soll.

Ausnahmen und Weihnachtsmärkte

Die bisherigen Einschränkungen in Berlin werden damit ein weiteres Mal verschärft. Schon seit Montag vor einer Woche gilt, dass nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt zu Restaurants, Kinos, Theatern oder Museen haben. Auch für Schwimmbäder und Sporthallen, Friseur- und Kosmetiksalons, Fitness- und Tanzstudios greift diese Regelung.

Ausgenommen sind Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. In ihrem Fall reicht ein negatives Testergebnis.

Die Weihnachtsmärkte in Berlin dürfen vorerst weiter öffnen. Wie schon zuvor gilt für die Besucher Maskenpflicht. Einige Märkte wie am Breitscheidplatz, am Gendarmenmarkt oder vor dem Roten Rathaus waren erst am Montag eröffnet worden, andere haben schon etwas länger offen. Manche Veranstalter setzen auf 2G-Regeln, auf anderen Märkten haben auch Ungeimpfte Zutritt.

Zuschauerkapazität im Olympiastadion nicht voll ausgelastet

Auch für Großveranstaltungen mit Tausenden Zuschauern hat der Senat strengere Corona-Regeln beschlossen. Sie gelten allerdings erst ab Mittwoch (1. Dezember). Das betrifft zum Beispiel Spiele der Fußball-Bundesliga oder große Konzerte. Bei ihnen ist künftig zusätzlich die Auslastung beschränkt. Bei Zuschauerzahlen über 5.000 dürfen nur noch 50 Prozent der restlichen freien Platzkapazität genutzt werden.

Für das Heimspiel von Hertha BSC am Samstag gegen den FC Augsburg haben sich der Verein und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport darauf verständigt, die neue Regel schon anzuwenden. So sollen maximal 39.738 Fans die Begegnung im Berliner Olympiastadion verfolgen dürfen.

Auch auf den zugewiesenen Plätzen im Stadion ist das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske vorgeschrieben. Ursprünglich hatte der Hauptstadt-Club die volle Auslastung mit 74.000 Zuschauerinnen und Zuschauern unter 2G-Bedingungen beantragt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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