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Berlin: Keine pro-palästinensischen Demos


Verbot der Polizei
Keine pro-palästinensischen Demos in Berlin

29.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Polizeibeamte bei einer Pro-Palästina-Kundgebung (Archivbild): Bis einschließlich 1. Mai darf keine der geplanten Demos stattfinden.Vergrößern des BildesPolizeibeamte bei einer Pro-Palästina-Kundgebung (Archivbild): Bis einschließlich 1. Mai darf keine der geplanten Demos stattfinden. (Quelle: Stefan Zeitz/imago-images-bilder)
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Die fürs Wochenende in Berlin geplanten Demonstrationen in Solidarität mit Palästina werden verboten. Die Polizei ging diesen Schritt, weil sie mit antisemitischen Straftaten während des Aufmarschs rechnet.

Die Berliner Polizei hat eine für Freitag angemeldete pro-palästinensische Demonstrationen verboten. Die Versammlung mit dem Titel "Protestdemonstration gegen die israelische Aggression in Jerusalem" sei unter Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse untersagt worden, teilte die Polizei am Donnerstagabend mit. Das Verbot gilt demnach bis zum Sonntag auch für jede Ersatzveranstaltung.

Einer Prognose der Versammlungsbehörde zufolge bestand die Gefahr, dass es unter anderem zu volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen sowie Gewalttätigkeiten hätte kommen können, wie es zur Begründung hieß. Ebenfalls sei in Betracht gezogen worden, dass die Versammlung sich zu einer Ersatzversammlung für den abgesagten Aufzug zum am Freitag stattfindenden Al-Kuds-Tag hätte entwickeln können.

Berlin: Innensenatorin im Austausch mit Polizei

Die jährliche Anti-Israel-Demonstration findet am Ende des Fastenmonats Ramadan statt. Der Anmelder der nun abgesagten Versammlung hatte bereits am vergangenen Freitag eine Demonstration veranstaltet. Dabei gab es unter anderem Gewalttaten und antisemitische Vorfälle.

"Wir haben letztes Wochenende bei den Demonstrationen Straftaten, antisemitische Ausrufe und Parolen übelster Art erleben müssen – das ist völlig inakzeptabel", erklärte die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) zum Verbot. Sie begrüße und unterstütze es, wenn die Versammlungsbehörde nach einer umfassenden Gesamtschau feststelle, dass die Voraussetzungen für ein Verbot nach dem Versammlungsfreiheitsgesetz vorliegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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