Polizist gerÀt bei Raser-Prozess in BedrÀngnis
Am zweiten Verhandlungstag im Prozess um den tödlichen Unfall auf der KöhlbrandbrĂŒcke haben Angeklagte und Zeugen erneut geschwiegen. Ein Polizist ĂŒberraschte dagegen mit einer emotionalen Aussage und geriet in BedrĂ€ngnis.
Der zweite Verhandlungstag im Prozess um den tödlichen Verkehrsunfall im MĂ€rz 2019 auf der KöhlbrandbrĂŒcke in Hamburg ist ohne neue entscheidende Erkenntnisse zu Ende gegangen. Die Angeklagten sowie zwei Mitfahrer schwiegen. Zugleich kamen aber weitere, erschreckende Details des UnglĂŒcks ans Licht.
Zwei junge MĂ€nner mĂŒssen sich vor dem Amtsgericht Harburg dem Vorwurf eines illegalen Autorennens mit Todesfolge stellen. Der Fahrer des verunfallten Audi A7 hatte an dem Abend seinen Ă€lteren Bruder verloren, der auf dem Beifahrersitz gesessen hatte. Der Verkehrsunfall endete in einer Familientragödie.
Die Tragik der Situation hat auch bei einem Polizeibeamten tiefe Spuren hinterlassen, der an dem Abend im Einsatz war. Der 53-jĂ€hrige Polizist O. schilderte die "emotional extrem aufgeladene" und hektische Situation, als er gegen kurz vor 23 Uhr den Unfallort auf der KöhlbrandbrĂŒcke erreicht hatte. "Das war eine sehr spezielle Situation", sagte O. vor Gericht. "So einen Unfall möchte ich nicht noch mal aufnehmen."
Hamburg: Gericht will klĂ€ren, wie es zum tödlichen Unfall auf der KöhlbrandbrĂŒcke kam
Laut bisheriger Zeugenaussagen hatte der Audi A7 beim Ăberholen in einer Linkskurve einen Lkw auf der rechten Spur touchiert, war dann an die Mittelleitplanke geprallt und ins Schleudern geraten. Daraufhin kollidierte der Audi auf der Beifahrerseite mit einem Aufleger eines zweiten, vorausfahrenden Lkw. "Am Aufleger hat noch ein Blechteil des Audis geklemmt, als wir ankamen", berichtete der Polizist.
"Vor Ort lief einiges nicht geordnet ab", sagte der Polizist aus. Es habe Unklarheiten bei der FĂŒhrung der EinsatzkrĂ€fte gegeben, die Feststellung der Personalien sei schwierig gewesen und viele Personen hĂ€tten sich im Bereich der Unfallstelle bewegt. "Es war kein einfaches Arbeiten", sagte der Beamte, der seit 20 Jahren im Verkehrsunfalldienst tĂ€tig ist.
Polizist gerÀt bei Aussage vor Gericht in BedrÀngnis
Neben Zeugen, EinsatzkrĂ€ften und Pressevertretern waren auch die Eltern der verunfallten Insassen des Audis an der Unfallstelle erschienen. Sie wurden spĂ€ter von einem Kriseninterventionsteam nach Hause begleitet. Schon vor Ort hĂ€tten mehrere Autofahrer berichtet, dass sich der Audi zuvor mit einem BMW ein Rennen geliefert hatte. Auch mehrere Zeugen vor Gericht hatten bereits von ĂŒberhöhter Geschwindigkeit, riskantem Ăberholen und hĂ€ufigem Spurwechsel der beiden hochmotorisierten Fahrzeuge berichtet.
Die Hektik vor Ort spiegelte sich auch in der Aussage des Polizeibeamten mehr als drei Jahre nach dem Unfall wider. Er sei nach der Ankunft von einem Kollegen ĂŒber den aktuellen Stand informiert worden und fĂŒr die Anfertigung des Unfallberichtes zustĂ€ndig gewesen. "Bitte trennen Sie tatsĂ€chliche Beobachtungen und Erinnerungen von ihren Schlussfolgerungen und spĂ€teren Erkenntnissen", ermahnte ihn die Verteidigerin des Angeklagten C., der den Audi gesteuert hatte.
Zuvor hatte bereits der Verteidiger des Angeklagten S. eine Beeinflussung der Zeugen durch Presseberichte kritisiert. Rechtsanwalt Andreas Beurskens sprach von "Vorverurteilungen und lĂŒckenhafter Berichterstattung", weil Pressevertreter nicht an allen Verhandlungstagen teilnĂ€hmen. Auch Polizeiprotokolle von Zeugenaussagen seien "schlecht", weil gestellte Fragen oftmals nicht dokumentiert seien. Auf eine Anfrage von t-online reagierte der Rechtsanwalt spĂ€ter nicht.
Richter: "Nun lassen Sie den Zeugen doch mal ausreden"
WĂ€hrend der fast zweistĂŒndigen Vernehmung des Polizisten kam es mehrfach zu regelrechten SchlagabtĂ€uschen zwischen den Strafverteidigern und dem Zeugen. Beinahe jede Aussage und jede Formulierung des Polizisten, der zeitweise sehr erregt wirkte und um Worte rang, wurde auf den PrĂŒfstand gestellt. "Nun lassen Sie den Zeugen doch mal ausreden", bemerkte irgendwann sogar der Vorsitzende Richter Felix Lautenschlager.
Der Zeuge im Verteidigungsmodus sagte zu seinen Aufzeichnungen des Abends: "Wenn ich es so geschrieben habe, wird es so gewesen sein." Gleichzeitig rĂ€umte er aber auch ein: "Ich kann nach drei Jahren beim besten Willen nicht mehr sagen, wer, wann, was gesagt hat." Er habe keinen Grund gehabt, die Informationen seiner Kollegen vor Ort anzuzweifeln. Zum Vorwurf der Verteidiger, der Polizeibericht sei sehr faktisch formuliert, stellte der Richter fest: "Mir ist klar, dass das der erste heiĂe Eindruck ist."
Ărztliche Gutachten verdeutlichen die Wucht der Kollision
Neue Details aus Ă€rztlichen Gutachten zum Tod des damals 24-jĂ€hrigen Beifahrers machten am zweiten Prozesstag erneut deutlich, wie heftig die Kollision des Audis mit dem Lkw gewesen sein musste. Der junge Mann habe durch stumpfe Gewalteinwirkung ein SchĂ€del-Hirn-Trauma schwersten Grades erlitten, welches unmittelbar zum Tod gefĂŒhrt habe, so das Ergebnis der Obduktion, aus dem der Vorsitzende Richter Felix Lautenschlager verlas.
In dem BMW, der nicht verunfallt war, saĂen an diesem Abend neben dem angeklagten Fahrer zwei MĂ€nner: Sie verweigerten vor Gericht die Aussage. Die mĂ€nnlichen Zeugen, beide 24 Jahre alt und miteinander verwandt, wollten nichts sagen, um der Gefahr zu entgehen, sich selbst zu belasten. Der eine gab lediglich an, ein "sehr guter Freund" des Angeklagten S. zu sein.
FahrtĂŒchtigkeit der Angeklagten war nicht beeintrĂ€chtigt
Warum schweigen die beiden Zeugen, die selbst nicht am Steuer von einem der Fahrzeuge saĂen? Eine mögliche ErklĂ€rung wĂ€re, dass sie befĂŒrchten, sich der Beihilfe schuldig gemacht zu haben. Dies könnte der Fall sein, wenn diese den Fahrer des BMWs in seiner Fahrweise unterstĂŒtzt oder gar angestachelt hĂ€tten, erklĂ€rte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage von t-online.de.
Noch am Abend des Unfalls war die FahrtĂŒchtigkeit der beiden Angeklagten eindeutig festgestellt worden. Bei den ĂŒblichen Tests, etwa zur ReaktionsfĂ€higkeit der Pupillen, seien keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum festgestellt worden, verlas der Vorsitzende Richter Felix Lautenschlager. Die Verhandlung wird am Montag, 16. Mai, fortgesetzt.