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Umstrittene EU-Urheberrechtsreform: Wie geht es weiter mit Uploadfiltern?


EU-Urheberrechtsreform
Wie geht es weiter mit Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht?

dpa, Michel Winde

Aktualisiert am 12.09.2018Lesedauer: 3 Min.
Demonstration gegen Uploadfilter: Die geplante EU-Reform des Urheberrechts war im Juli vorerst am Widerstand der Abgeordneten gescheitert. Jetzt wird neu verhandelt.Vergrößern des BildesDemonstration gegen Uploadfilter: Die geplante EU-Reform des Urheberrechts war im Juli vorerst am Widerstand der Abgeordneten gescheitert. Jetzt wird neu verhandelt. (Quelle: IPON/imago-images-bilder)
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Vor zwei Monaten haben die Parlamentarier den Copyright-Plänen noch eine Absage erteilt. Kurz vor der nächsten Abstimmung sind die Grenzen noch immer verhärtet. Wie könnte eine Lösung aussehen?

Die hitzige Debatte um die Reform des europäischen Urheberrechts geht in die nächste Runde. Nachdem das Europaparlament die ursprünglichen Pläne im Juli zurückgewiesen hat, wird am Mittwoch erneut über die umstrittene Reform abgestimmt. Auf dem Tisch liegen ein Kompromissvorschlag des Verhandlungsführers Axel Voss (CDU) – sowie 200 Änderungsvorschläge der Parlamentarier.

Besonders kontrovers sind zwei diskutierte Neuerungen im EU-Urheberrecht: Die mögliche Einführung des Leistungsschutzrechts (LSR) für Verleger sowie sogenannter Uploadfilter bei Plattformen wie YouTube.

Gesetzentwurf scheiterte am Widerstand des Parlaments

Im Juli hatten die Parlamentarier den Kompromissvorschlag des Berichterstatters Axel Voss (CDU) noch mit knapper Mehrheit zurückgewiesen. Die damals geplanten Regeln sahen vor, dass Onlineplattformen wie YouTube künftig schon während des Hochladens der Inhalte hätten prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Technisch möglich wäre das mit den Uploadfiltern. Bisher müssen Plattformen hochgeladene Filme, Bilder oder Texte erst im Nachhinein löschen, wenn sie keine Rechte an ihnen haben.

Nach dem damals geplanten Leistungsschutzrecht sollten Plattformen wie Google künftig außerdem nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen. In Deutschland gilt das LSR schon seit 2013. Es führte nicht zu nennenswerten Geldzahlungen von Konzernen wie Google an die Verlage.

Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechteinhaber sollten mit den neuen Urheberrechtsvorschriften fairer für ihre Leistung entlohnt werden. Kritiker sahen von den Vorschlägen das freie Internet bedroht.

Mehr als 200 Alternativvorschläge müssen diskutiert werden

Für die Abstimmung am Mittwoch haben die Parlamentarier nun mehr als 200 Alternativvorschläge eingereicht. Auch Berichterstatter Voss hat noch mal an seinem Vorschlag gefeilt und einen Kompromiss vorgelegt.

Er betont, sein aktueller Vorschlag verzichte auf die Einführung von Uploadfiltern. Nur Plattformen, die Inhalte bewerben, sollten demnach künftig von dem umstrittenen Artikel 13 betroffen sein, Zusätzliche Ausnahmen hat Voss für kleine Firmen eingeführt. Zudem sollten die EU-Staaten den Dialog zwischen Rechteinhabern und jenen Plattformen, auf die Nutzer Inhalte hochladen, fördern und an Lösungen arbeiten.

Gleichzeitig sieht sein Vorschlag vor, dass die Verantwortung – also die Haftung – für Uploads bei den Plattformen liegt. Kritiker erwarten deshalb, dass die Plattformen alles tun werden, um keine Rechte zu verletzten – und deshalb Uploadfilter einführen würden, wie der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken sagte.

Wölken hat zusammen mit anderen Abgeordneten seiner Fraktion einen anderen Vorschlag vorgelegt, bei dem seiner Meinung nach komplett auf derlei Filter verzichtet wird. Stattdessen schlägt er die Einführung von Schnittstellen vor, durch die Rechteinhaber die Uploads der Plattformen auf Copyright-Verletzungen untersuchen können.

Auf eine generelle Haftung der Plattformen verzichtet der Vorschlag. So besteht Wölken zufolge nicht die Gefahr, dass Plattformen in vorauseilendem Gehorsam Inhalte sperren könnten. Uploadfilter bezeichnete Wölken als "rote Linie". Auch die Bundesregierung hat Uploadfiltern eine Absage erteilt: "Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Uploadfiltern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu "filtern", lehnen wir als unverhältnismäßig ab", heißt es im Koalitionsvertrag.

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Berichterstatter Voss hat seinen Vorschlag auch in Sachen Leistungsschutzrecht noch ein wenig angepasst. Er sieht vor, dass die Veröffentlichung von Hyperlinks zu Presseartikeln inklusive einzelner Wörter künftig weiter ohne Lizenz erlaubt sein soll. Unter dem vorherigen Entwurf war auch das Anzeigen einzelner Wörter verboten. Auch für diesen Artikel 11 des Gesetzes wurden mehrere Alternativen eingereicht.

Wie kann die Abstimmung ausgehen?

Sollte Voss' Kompromiss abgelehnt werden, stimmen die Parlamentarier einzeln über die 200 Alternativen zu jedem Artikel ab. Am Ende wird dann nochmals über das gesamte Paket abgestimmt und entschieden, ob Voss das Mandat für die Verhandlungen mit den EU-Staaten bekommt. Dann müssten Parlament und die EU-Staaten sich noch auf eine gemeinsame Haltung einigen. Aber das Ganze kann auch, wie schon vor zwei Monaten, scheitern. Dann würde das Dossier in den Ausschuss zurückverwiesen. Zumindest bis zur Europawahl im Mai würde es dann wohl nichts mehr werden mit der Copyright-Reform.

Verwendete Quellen
  • dpa
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