Wenn Sie Ihren Job kündigen, könnten Sie doch erstellte Dateien oder wichtige Kontakte von der jetzigen Stelle mitnehmen. Warum Sie das besser lassen sollten.
Eine gelungene Präsentation, wichtige Kontaktdaten oder eine ausgetüftelte Abrechnungsvorlage: Wäre es nicht praktisch, wenn Beschäftigte solche Daten nach Ende eines Arbeitsverhältnisses für sich persönlich speichern könnten – und vielleicht im neuen Job wieder gebrauchen?
Bei solchen Manövern ist allerdings Vorsicht geboten. "Daten des Arbeitgebers dürfen weder gelöscht noch mitgenommen werden", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. "Dies kann sogar einen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen."
Außerordentliche Kündigung droht
Dass die Löschung von Daten eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigt, urteilte im Jahr 2020 zum Beispiel das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Ein Arbeitnehmer löschte mehr als 3.000 Daten auf dem Unternehmensserver. Sein Verhalten stelle einen wichtigen Grund zur außerordentlich fristlosen Kündigung dar, entschied das Gericht.
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Es gehöre zu den selbstverständlichen Nebenpflichten eines Arbeitsverhältnisses, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Zugriff auf betriebliche Dateien weder verwehrt noch unmöglich macht. Der Mann habe damit gegen seine Pflicht verstoßen, die Arbeitgeberinteressen zu berücksichtigen.
- Nachrichtenagentur dpa