t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesImmobilien

Unseriöse Schädlingsbekämpfer: Warnung vor Abzocke bei Wespen-Nest-Entfernung


Unseriöse Schädlingsbekämpfer
Warnung vor Abzocke bei Wespen-Nest-Entfernung

Von dpa
15.07.2019Lesedauer: 1 Min.
Auch ein kleines Wespennest, etwa unter einem Dachvorsprung, muss der Fachmann entfernen.Vergrößern des BildesAuch ein kleines Wespennest, etwa unter einem Dachvorsprung, muss der Fachmann entfernen. (Quelle: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild./dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Düsseldorf (dpa/tmn) - Ob Eichenprozessionsspinner im Garten oder ein Nest mit Wespen im Rollladenkasten: Die meisten Menschen wollen ungebetene Insekten-Gäste schnell wieder los werden. Wer dafür einen Dienstleister beauftragt, sollte möglichst vorher einen Festpreis vereinbaren.

Denn statt seriöser Profis gibt es auch viele Abzocker, die ihre Dienste im Netz anbieten, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Unseriöse Anbieter nutzen oft die Notlage der Betroffenen aus: Sie stellen Kunden teils hohe Kosten für lange Anfahrten sowie für schnelles Handeln in Rechnung.

Demnach sind es häufig 0800-Nummern oder Handynummern, die vermeintliche Fachleute vermitteln, deren weite Anfahrt den Anrufer dann viel kostet. Der Verbraucherzentrale sind Fälle bekannt, in denen bis zu 700 Euro für einen halbstündigen und laienhaften Einsatz berechnet worden seien.

Dabei liegen die Preise üblicherweise zwischen 80 und 150 Euro - einschließlich Anfahrt. Voraussetzung ist, dass kein besonderer Aufwand nötig ist, um das Wespennest zu entfernen. Geeignete Ansprechpartner sind unter anderem Imker, zugelassene Schädlingsbekämpfer und Kammerjäger.

Wer einen seriösen Fachmann in der Nähe sucht, erhält bei der Stadtverwaltung, bei Umweltämtern oder Berufsverbänden der Schädlingsbekämpfer Hilfe.

Bei der Recherche auf eigene Faust im Internet sollten Betroffene unbedingt das Impressum auf Vollständigkeit prüfen - und am besten vorab einen Festpreis vereinbaren sowie Anzahlung statt Sofortkasse absprechen.

Wespen darf man ohne triftigen Grund übrigens nicht umsiedeln oder töten. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz. Hornissen sind noch stärker geschützt. Wer ein Wespen-Nest ohne Einschätzung des Fachmanns entfernt, riskiert laut Verbraucherschützern eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website