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Grundrente | Bilanz: Weniger Menschen als erwartet profitieren


DIW-Studie
Weniger Menschen als erwartet profitieren von Grundrente

Von t-online, cho

16.01.2024Lesedauer: 3 Min.
Rentner sitzt an einem Tisch und zählt Geld (Symbolbild): Im Schnitt beläuft sich der Grundrentenzuschlag auf 86 Euro im Monat.Vergrößern des BildesRentner sitzt an einem Tisch und zählt Geld (Symbolbild): Im Schnitt beläuft sich der Grundrentenzuschlag auf 86 Euro im Monat. (Quelle: Lino Mirgeler/dpa)
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Die SPD feierte sie als "sozialpolitischen Meilenstein", doch nach drei Jahren ist die Bilanz der Grundrente eher ernüchternd. Nur wenige erhalten den Zuschlag.

Der Kampf um sie war lang und hart, doch Anfang 2021 stand sie endlich: die Grundrente. Gegen den Widerstand von CDU und CSU hatte die SPD den Zuschlag auf Mini-Renten durchgesetzt. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken sprach damals von 1,4 Millionen Menschen, denen damit das Leben erleichtert werden würde. Die Realität hingegen sieht nüchterner aus. Das zeigt eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) vorliegt.

Statt 1,4 Millionen Menschen erhielten demnach nur 1,1 Millionen Menschen die Grundrente. Die Bundesregierung war zur Einführung noch von 1,3 Millionen Berechtigten ausgegangen. Von den etwa 660.000 Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen, erhielten laut der DIW-Studie nur knapp 31.000 Menschen den Grundrentenzuschlag. Insgesamt bekämen nur 4,3 Prozent der etwa 21 Millionen Rentner den Zuschlag.

"Reicht nicht, um Armut im Alter zu bekämpfen"

"Die Grundrente hilft, aber sie unterstützt zu wenige Leute. Sie reicht nicht aus, um Armut im Alter ausreichend zu bekämpfen", sagte Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat am DIW und Professor an der Freien Universität Berlin der SZ.

Am stärksten profitieren von ihr Frauen und Ostdeutsche. Dem Gutachten zufolge waren etwa 72 Prozent der Grundrentenbezieher Frauen. Das liegt daran, dass sie häufiger als Männer Kindererziehungszeiten und niedrigere Löhne geltend machen können. Im Osten erhielten 4,1 Prozent der Männer und 7,8 Prozent der Frauen die Grundrente, im Westen waren es 1,8 (Männer) und 6,2 Prozent (Frauen). Im Schnitt belief sich der Rentenzuschlag auf 86 Euro im Monat.

Wer Anspruch auf Grundrente hat

Die Grundrente soll Rentnern zugutekommen, die lange in die Rentenversicherung eingezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Das Einkommen muss dabei über das gesamte Berufsleben im Durchschnitt mindestens 30 Prozent und höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen haben.

Ob man diese Voraussetzung erfüllt, lässt sich an den Rentenpunkten ablesen, die jedes Jahr gutgeschrieben werden. Genau einen Rentenpunkt gibt es, wenn das Gehalt exakt dem durchschnittlichen Verdienst aller Beschäftigten entspricht. 0,8 Punkte stehen also für 80 Prozent des Durchschnittseinkommens, 0,3 Punkte für 30 Prozent.

Außerdem müssen Sie mindestens 35 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten aufweisen können, um den Zuschlag zu erhalten, also so lange verpflichtend in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Mehr zum Anspruch auf Grundrente lesen Sie hier.

Einkommensanrechnung verursacht hohe Kosten

Ein Anspruch bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Rentenzuschlag auch tatsächlich fließt. Denn unter Umständen wird noch eigenes Einkommen und das des Partners angerechnet. Die Grundrente fällt dann niedriger aus oder wird gar nicht gezahlt. Auf dieser Einkommensprüfung hatte die Union bestanden. Ohne sie hätten etwa 2,3 Millionen Menschen Anspruch auf den Zuschlag gehabt.

Der DIW-Studie zufolge verursacht die Prüfung der Einkommen Verwaltungskosten von 1,3 Milliarden Euro – fast ein Fünftel der Gesamtausgaben für die Grundrente. Aus Sicht von Experte Haan könnte man diese Kosten reduzieren, indem man die Einkommen möglicher Bezieher zunächst nur einmal prüft. "Und dann lediglich nach Anlass, etwa wenn ein Angehöriger stirbt." Auch über die nötigen Grundrentenzeiten könne man nachdenken. "Es könnte schon reichen, wenn jemand 20 oder 25 Jahre an Beitragsjahren und Betreuungszeit vorweisen kann", sagte Haan der SZ.

Verwendete Quellen
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