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Chronisch krank: Arztbesuch während der Arbeitszeit | Regeln


Arbeitsrecht und Krankheit
Chronisch krank: Ist ein Arztbesuch während der Arbeitszeit möglich?

t-online, Ines Richter

12.01.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0304358269Vergrößern des BildesSind Sie chronisch krank, müssen Sie wahrscheinlich häufiger zum Arzt als gesunde Menschen. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Maria Daniela Romero/imago)
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Als Arbeitnehmer vereinbaren Sie Arzttermine möglichst außerhalb Ihrer Arbeitszeit. Doch wie sieht die Rechtslage für chronisch Kranke aus?

Nicht immer ist es möglich, einen Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Hat der Arzt nur während Ihrer Arbeitszeit Sprechstunde, muss Ihnen der Arbeitnehmer den Arztbesuch ermöglichen. Um eine nicht bezahlte Freistellung handelt es sich, wenn der Arzttermin nicht dringend notwendig ist und keine zwingenden medizinischen Gründe vorliegen. In einigen Fällen haben Sie jedoch Anspruch auf eine bezahlte Freistellung.

Arztbesuch als Privatsache des Arbeitnehmers

Ein Arzttermin gilt als Privatsache und sollte außerhalb der Arbeitszeit liegen. Auch wenn Sie chronisch krank sind, haben Sie nicht grundsätzlich Anspruch darauf, für einen Arztbesuch bezahlt freigestellt zu werden. Das gilt vor allem dann, wenn Sie in Teilzeit oder Gleitzeit arbeiten. Die Sprechzeiten mancher Arztpraxis können einen Termin außerhalb Ihrer Arbeitszeit jedoch unmöglich machen.

Mitunter ist im Tarifvertrag geregelt, wann Ihr Arbeitgeber Sie für einen Arztbesuch freistellen und eine Lohnfortzahlung leisten muss. Liegt nach § 616 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Grund vor, der Ihre Person betrifft, haben Sie generell Anspruch auf eine bezahlte Freistellung.

Wann Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen ein Arztbesuch nicht als Privatsache zählt. In den folgenden Fällen haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung:

  • Untersuchungen an Terminen, die allgemein festgelegt sind (beispielsweise Blutentnahme, CT- oder MRT-Untersuchung)
  • akute Erkrankung
  • wenn kein anderer Termin verfügbar ist
  • wenn es sich um die erste Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz handelt
  • bei Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und Mutterschaft

Was es bei einer chronischen Krankheit zu beachten gilt

Sind Sie chronisch krank und berufstätig, liegt es auch im Interesse des Arbeitgebers, dass Sie Ihre Gesundheit überwachen lassen. Dafür sind regelmäßige Arzttermine erforderlich, die Sie möglichst außerhalb Ihrer Arbeitszeit vereinbaren. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen bei Terminen während der Arbeitszeit keine Lohnfortzahlung leisten.

Lassen Sie sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen, wenn der Termin nur während der Arbeitszeit möglich und auf lange Sicht kein anderer Termin verfügbar ist. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf bezahlte Freistellung. Sind Sie Dialyse-Patient und berufstätig, ist Ihr Arbeitgeber zu einer bezahlten Freistellung während der Dialyse-Termine verpflichtet.

Arbeitgeber rechtzeitig informieren

Ist bei einer chronischen Krankheit ein Arztbesuch nur während der Arbeitszeit möglich, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Dieser hat das Recht, einen Nachweis über Ihren Arztbesuch zu verlangen. Die bezahlte Freistellung gilt nur für den reinen Arzttermin und nicht für die Hin- und Rückfahrt.

Bemühen Sie sich, die Zeit für den Arztbesuch so kurz wie möglich zu halten. Ihr Arbeitgeber kann von Ihnen nicht verlangen, den Arzt zu wechseln, wenn es beispielsweise eine Arztpraxis gibt, die näher liegt oder andere Sprechzeiten hat.

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