Begriffsklärung Was bedeutet "erwerbstätig"? Kurz und klar erklärt

Erwerbstätigkeit ist ein Begriff, der in Deutschland klar definiert ist. Wir zeigen anhand von Beispielen die verschiedenen Formen.
Als erwerbstätig wird jede Person beschrieben, die gegen Entgelt einer beruflichen Tätigkeit nachgeht. So lautet die Definition der Internationalen Arbeitsorganisation. Diese Definition wird in Deutschland verwendet, wenn von Erwerbstätigkeit die Rede ist.
Wann gilt man als erwerbstätig?
Ob Angestellte, Selbstständige oder Menschen in Arbeitsgelegenheiten – wer zur Erwerbsbevölkerung gehört, ist genau geregelt:
- Unter den Begriff der Erwerbstätigkeit fallen nur Menschen, die das 15. Lebensjahr erreicht haben.
- Sie müssen pro Woche mindestens eine Stunde arbeiten.
- Erwerbstätige können angestellt, freiberuflich oder auch selbstständig sein.
- Es kann Landwirtschaft oder ein Handwerk von der Person betrieben werden.
- Auch Menschen, die in so genannten Arbeitsgelegenheiten tätig sind, zählen zu den Erwerbstätigen. Eine Arbeitsgelegenheit ist eine geförderte Beschäftigung für erwerbsfähige Bürgergeld-Empfänger, die der Integration in den Arbeitsmarkt dient.
- Lesen Sie auch: Welche Kosten werden beim Bürgergeld übernommen?
- Gesetze in Deutschland: Meldeadresse ohne Wohnung – ist das möglich?
Erwerbstätigkeit: Diese Formen gibt es
Grundsätzlich wird zwischen zwei verschiedenen Formen der Erwerbstätigkeit unterschieden: der abhängigen und der selbstständigen Beschäftigung. Bei der abhängigen Beschäftigung erhalten Erwerbstätige Lohn von einem Unternehmen, das Sie angestellt hat. Der Arbeitgeber kümmert sich zudem um die Sozialabgaben, die zu leisten sind.
Die andere Form der Erwerbstätigkeit ist die Selbstständigkeit. Egal ob Sie einen eigenen Friseurladen aufmachen oder Versicherungen verkaufen: Sie haben hierbei die volle Verantwortung für Ihr Unternehmen und gegebenenfalls auch Ihre Mitarbeiter.
Auch Auszeiten im Job zählen unter bestimmten Bedingungen
Auch die Personen, die eine gewisse Zeit lang nicht arbeiten, gelten als Erwerbstätige. Wichtig ist nur, dass sie auf formeller Ebene mit der Arbeitsstelle in Kontakt stehen. Dazu zählen beispielsweise Personen, die erkrankt, in Mutterschutz oder Elternzeit oder im Urlaub sind. Wie hoch das Entgelt ist, ist dabei nicht von Bedeutung.
Ehrenamt: Zählt freiwilliges Engagement als Erwerbstätigkeit?
Egal ob eine freiwillige Tätigkeit im Sportverein, der Feuerwehr oder sonstigen sozialen Organisationen: Ein Ehrenamt ist unentgeltlich und gemeinwohlorientiert. Diese ehrenamtlichen Arbeiten werden nicht zur Erwerbstätigkeit gezählt.
Erwerbsfähig oder nicht? So läuft die Prüfung durch das Jobcenter
Damit eine Person erwerbstätig werden kann, muss eine Erwerbsfähigkeit vorliegen. Diese spielt dann eine Rolle, wenn Sie vom Jobcenter Leistungen beziehen. Das Ziel des Jobcenters ist es, erwerbsfähige Menschen in Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Doch nicht immer ist eine Person im Bezug leistungsfähig.
Manchmal ist es aufgrund von Erkrankungen nicht möglich, vermittelt zu werden. Um festzustellen, ob eine Person erwerbsfähig ist oder nicht, kann das Jobcenter den ärztlichen Dienst einschalten.
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Dieser prüft, ob ein Leistungsbezieher derzeit arbeiten kann. Es kann dann vorkommen, dass für eine gewisse Zeit keine Erwerbsfähigkeit vorliegt. Das kann beispielsweise bei einer Krebserkrankung der Fall sein.
Erwerbstätigkeit im Wandel der Zeit
Arbeit verändert sich – neue Modelle, flexible Arbeitszeiten, digitale Berufe. Doch die Kriterien, wer als erwerbstätig gilt, bleiben weitgehend stabil. Umso wichtiger ist es, zu wissen, wie sich rechtliche Definitionen auf den Alltag und die eigene Planung auswirken können.
- Destatis: "Arbeitsmarkt – Erwerbstätige"
- Arbeitsagentur: "PDF Erwerbsfähigkeit"
- Eigene Recherche