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Wie wird man Anwalt? Berufe im Porträt


Vor Gericht
Wie wird man Anwalt?

Von t-online, xvs

14.07.2025 - 18:43 UhrLesedauer: 2 Min.
Technische Panne bei Jura-Examen in BayernVergrößern des Bildes
Schild mit der Aufschrift: "Staatsprüfungen – Bitte Ruhe": Um Anwalt zu werden, schreiben Studierende in der Regel zwei Staatsexamen. (Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
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Wer Anwalt werden möchte, studiert Jura. Doch wie sieht der weitere Weg aus und gibt es alternative Möglichkeiten? Der Artikel verrät es.

Im Fernsehen werden sie meist als knallharte Kämpfer gegen Unrecht dargestellt – im Alltag muss sich der Anwalt häufig auch mit Verkehrssünden und kleineren Delikten befassen. Trotzdem ist der Beruf für viele Menschen spannend. Doch wie wird man eigentlich zum Anwalt?

Das Jurastudium als Grundlage

Wer in Deutschland als Rechtsanwalt arbeiten möchte, benötigt ein abgeschlossenes Jurastudium. Voraussetzung dafür ist das Abitur. Das Jurastudium wird in Deutschland mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Der Studiengang hat eine Regelstudienzeit von neun Semestern. Viele Studierende benötigen aufgrund der hohen Anforderungen mehr Zeit. Die Studienjahre umfassen Pflichtpraktika und Zwischenprüfungen.

Das Staatsexamen als Pflichtprüfung

In Deutschland gibt es mittlerweile Studiengänge wie den Bachelor of Laws und den Master of Laws. Zum Anwalt wird man damit nicht. Qualifizierend für die weitere Ausbildung ist derzeit nur der Studiengang mit dem Staatsexamen als Abschluss.

Das Studium ist sehr umfangreich und umfasst die Grundlagen des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Normalerweise spezialisieren sich Studierende in den höheren Semestern in eine Richtung. Es ist möglich, später von dieser Spezialisierung wieder abzuweichen.

Vom Hörsaal ins Referendariat

Wer das Jurastudium erfolgreich absolviert hat, kann sich zum Referendariat anmelden. Das sind zwei Jahre Trainingszeit, in der der Auszubildende mehrere Stationen durchläuft. Darunter sollen mindestens eine Strafstation, eine Verwaltungsstation und eine Anwaltsstation sein.

Die letzte Station ist die sogenannte Wahlstation, innerhalb der sich der Auszubildende spezialisieren oder nach eigenen Interessen ausbilden lassen kann. Das Referendariat schließt mit dem zweiten Staatsexamen ab, was zum Anwalt und Richteramt befähigt.

Prüfungen und Spezialisierungen

Wer zwei abgeschlossene Staatsexamen hat, trägt die Bezeichnung "Volljurist". Wer Volljurist ist, darf sich als Strafverteidiger, Staatsanwalt oder Richter bewerben. Insgesamt dauert die Ausbildung mindestens sieben Jahre. Wer eine Prüfung wiederholt, braucht mehr Zeit.

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Die Prüfungen werden durch die Länder gestaltet und ähneln sich in vielen Punkten. Grundsätzlich werden alle relevanten Rechtsgebiete abgefragt. Zudem gehören sowohl mündliche Prüfungen als auch schriftliche Ausarbeitungen zum Prüfungsumfang.

Verdienst während der Ausbildung

Während des Studiums verdienen die Auszubildenden kein Geld. Während des Referendariats gibt es eine Aufwandsentschädigung. Diese reicht allerdings in einigen Bundesländern nicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Viele Studierende sind auf Förderprogramme, Stipendien, Nebenjobs oder Unterstützung durch die Eltern angewiesen. Dafür liegt das Einstiegsgehalt eines Anwalts bei:

  • 40.000 Euro brutto in kleinen Kanzleien
  • 50.000 Euro brutto in mittelgroßen Kanzleien
  • deutlich mehr in Großkanzleien und mit Berufserfahrung

Abhängig ist das Gehalt von Faktoren wie Spezialisierung, Ort und etwaiger Zusatzqualifikation. Außerdem verdienen Männer durchschnittlich schon in den ersten Jahren mehr als Frauen.

Verwendete Quellen
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