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Corona-Impfung: Diese Vorteile gelten für Geimpfte in den Bundesländern


Unterschiedliche Corona-Regeln
Diese Vorteile haben Geimpfte in Ihrem Bundesland


Aktualisiert am 15.07.2021Lesedauer: 3 Min.
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Corona-Impfung: Mittlerweile gibt es viele Erleichterungen für Geimpfte und Genesene. (Quelle: Eibner Europa/imago-images-bilder)

Mit Corona-Impfung ohne Test zum Konzert oder ins Kino? Mancherorts ist das schon wieder möglich. Doch wie so oft sind die Regeln je nach Bundesland verschieden. Ein Überblick.

Wer gegen das Coronavirus geimpft ist, soll mit Genesenen und negativ Getesteten gleichgestellt werden. Das bedeutet einige Lockerungen, die aber grundsätzlich erst einmal nicht ausschließlich für Geimpfte gelten sollen.

Doch wieder gibt es Unterschiede in den Bundesländern. Ein aktueller Überblick, wo es welche Vorteile für Geimpfte gibt (Stand: 15. Juli 2021):

Achtung: Die Informationen zu den einzelnen Bundesländer-Regelungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurden zuletzt am 15. Juli 2021 aktualisiert. Für individuelle, tagesaktuelle Regelungen in Ihrer Region wenden Sie sich am besten an die zuständigen Gesundheitsbehörden.

Bundesweite Regelung

Bereits seit dem 9. Mai sind auf Bundesebene mehrere Regeln für Geimpfte und Genesene beschlossen worden. Wer vollständig geimpft ist oder nachweislich von Covid-19 genesen ist, erhält folgende Vorteile:

  • Ausnahmen von Kontaktbeschränkungen: Geimpfte und Genesene zählen bei Personengrenzen nicht mehr mit.
  • Ausnahme von Ausgangsbeschränkungen: Gibt es Ausgangsbeschränkungen, gelten diese nicht mehr für Geimpfte oder Genesene.
  • Ausnahme von Beschränkungen beim kontaktlosen Individualsport
  • Zugang ohne Test beispielsweise in Geschäften, Kinos oder beim Friseur
  • Ausnahme von Quarantänepflichten, außer bei der Einreise aus Virusvarianten-Gebieten

Für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die AHA-Regeln, Maskenpflicht und Abstandsgebote. Zusätzlich zu den bundesweiten Regelungen haben einige Bundesländer weitere Lockerungen für Geimpfte beschlossen:

Baden-Württemberg

Medienberichten zufolge sollen vollständig Geimpfte sowie Genesene in Baden-Württemberg ab Anfang September alle Rechte zurückbekommen. Alle Corona-Einschränkungen sollen dann für sie entfallen. Für Nicht-Geimpfte soll vielerorts eine Testpflicht gelten, die dann entfällt, wenn sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden und ein Attest vorlegen können. Über die Maskenpflicht muss noch entschieden werden.

Bayern

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will künftig Anreize für Geimpfte setzen. So sollen in Bayern Clubs und Diskotheken erst im Herbst wieder öffnen und dann auch nur für vollständig Geimpfte. Zudem sollen Geimpfte dann nicht mehr bei der erlaubten Zuschauerzahl für Kultur- und Sportveranstaltungen mitgerechnet werden.

Berlin

In Berlin erhalten Geimpfte und Genesene verschiedene Grundrechte zurück. Sie werden von der Testpflicht befreit, sofern ein Test als Zugangsvoraussetzung für ein Angebot gilt. Bei Kontaktbeschränkungen werden sie nicht mitgezählt und unter bestimmten Voraussetzungen von Quarantänepflichten befreit.

Brandenburg

In Brandenburg gelten grundsätzlich die Erleichterungen für Geimpfte, die auch auf Bundesebene gelten. Zusätzliche Vorteile wurden bisher nicht beschlossen.

Bremen

In Bremen gelten die bundesweiten Regelungen, darüber hinaus ist bisher keine Entscheidung für Geimpfte bekannt. Allerdings wird auch hier über die Abschaffung aller Einschränkungen für Geimpfte diskutiert.

Hamburg

In Hamburg gelten die bundesweiten Regelungen, darüber hinaus ist bisher keine Entscheidung für Geimpfte bekannt. Die Hamburger CDU hat sich jedoch ebenfalls für die Aufhebung der Corona-Auflagen für Geimpfte ausgesprochen, sobald allen Einwohnern ein Impfangebot gemacht wurde.

Hessen

In Hessen gibt es für Geimpfte und Genesene keine Kontaktbeschränkungen mehr, unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist. Bei Treffen mit Ungeimpften werden Geimpfte und Genesene zudem nicht mitgezählt.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gelten die bundesweiten Regelungen. Geimpfte und Genesene brauchen demnach auch keinen Test mehr, wenn sie beispielsweise Fahrschulen oder Musikschulen besuchen. Gleiches gilt für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen.

Niedersachsen

Es gelten die bundesweiten Regelungen. Wer seit mindestens zwei Wochen vollständig geimpft ist, unterliegt in Niedersachsen in bestimmten Situationen keiner Testpflicht mehr. Demnach können Geimpfte auch ohne Test Alten- und Pflegeheime, Friseure oder Kosmetikstudios besuchen. Zudem entfallen Hygieneregeln, wenn alle Teilnehmer einer Veranstaltung vollständig geimpft oder genesen sind.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gelten die bundesweiten Regelungen. Generell gilt in NRW, dass vollständig Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt werden. Überall dort, wo es Personenobergrenzen gibt, werden Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.

Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz gelten die bundesweiten Corona-Regeln für Geimpfte. Zudem gilt bei vielen Veranstaltungen und Einrichtungen die sogenannte "3-G-Regel": Zutritt haben Geimpfte, Genesene oder Getestete.

Saarland

Im Saarland gelten die bundesweiten Regelungen, darüber hinaus entfällt beispielsweise grundsätzlich die Testpflicht für vollständig Geimpfte. Die Maskenpflicht sowie Abstandsregelungen bleiben weiterhin.

Sachsen

In Sachsen gelten die bundesweiten Regelungen, darüber hinaus ist bisher keine Entscheidung für Geimpfte bekannt.

Sachsen-Anhalt

Vollständig Geimpfte haben in Sachsen-Anhalt die gleichen Rechte wie auf Bundesebene. Darüber hinaus wurde bisher nichts verkündet.

Schleswig-Holstein

Auch in Schleswig-Holstein gelten die bundesweiten Regelungen. Bei privaten Feiern und Treffen zählen Geimpfte und Genesene nicht mit. Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Märkten oder Sitzungen, Konzerten oder Gottesdiensten werden sie jedoch weiterhin mitgezählt.

Thüringen

In Thüringen gelten ebenfalls die Regelungen der Bundesregierung. Beispielsweise entfällt für Genesene und Geimpfte die Testpflicht und die Quarantänepflicht außer in Ausnahmefällen wie bei der Rückreise aus einem Virusvarianten-Gebiet.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Internetseiten der Landesregierungen
  • Nachrichtenagentur dpa
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