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Reisen in Corona-Zeiten: Das droht schlecht informierten Urlaubern


Reiseanwalt warnt
Das droht schlecht informierten Urlaubern

InterviewVon Sandra Simonsen

Aktualisiert am 26.07.2021Lesedauer: 4 Min.
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Touristen am Strand (Symbolfoto): Der Reiseanwalt Prof. Ronald Schmid rät dazu, sich frühzeitig und ausführlich zu informieren.Vergrößern des Bildes
Touristen am Strand (Symbolfoto): Der Reiseanwalt Prof. Ronald Schmid rät dazu, sich frühzeitig und ausführlich zu informieren. (Quelle: Leo/imago-images-bilder)

Risikogebiete, Reisewarnungen, Corona-Regeln: Ein Sommerurlaub ist aktuell zwar möglich, kann jedoch zu einer komplizierten Herausforderung werden. Reiseanwalt Ronald Schmid gibt im Interview mit t-online wichtige Tipps.

Auch, wenn die Corona-Zahlen in vielen beliebten Reiseländern wieder steigen und die Maßnahmen verschärft werden: Ein Sommerurlaub ist vor allem in vielen europäischen Ländern weiterhin möglich. Oft gelten für Geimpfte gelockerte Regeln, Quarantäne- und Testpflichten werden ausgesetzt. Doch Vorsicht: Trotzdem ist einiges zu beachten. Der Reiseanwalt Prof. Ronald Schmid erklärt im Interview mit t-online, worauf Touristen jetzt besonders achten sollten und wovon er eher abrät.

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t-online: Mittlerweile sind Reisen zwar wieder möglich, allerdings unter strengen Auflagen: Was sind aus Ihrer Sicht die größten Hürden aktuell?

Prof. Dr. Ronald Schmid: Zu den größten Hürden zählen aktuell die völlig unterschiedlichen Einreiseregeln, auch innerhalb der EU. Als Reisender muss man sehr gut informiert sein und die unterschiedlichen Regularien proaktiv in Erfahrung bringen – man ist quasi selbst sein eigener "Reisemanager". Informationen des Auswärtigen Amtes oder die EU-eigene Homepage "Re-open EU" sind als Quelle sehr dienlich. Aufpassen müssen Reisende beispielsweise dabei, dass ein Testzertifikat in der geforderten Sprache und mit der gültigen Ablaufzeit vorliegen muss. Auch sind Impfungen nicht automatisch ausreichend. Es kann zum Beispiel je nach Reiseland unterschiedliche Anerkennungen geben, ab wann die Impfung gilt.

Prof. Dr. Ronald Schmid
Der Rechtsanwalt hat sich auf das Reiserecht spezialisiert und kämpft vor allem für die Rechte von Flugreisenden. Der Luftrechtsexperte ist zudem als Unternehmenssprecher für FairPlane, ein europäisches Portal für Fluggastrechte, tätig.

Was sollten Touristen beachten, wenn sie jetzt noch kurzfristig Sommerurlaub planen?

Reisende, die kurzentschlossen einen Urlaub buchen, sollten im besten Fall eine gratis Storno-Möglichkeit mit dem Reiseveranstalter vereinbaren. Bei Pauschalreisen wird das oft angeboten. Bei reinen Flugbuchungen können die meisten Tickets nicht erstattet werden. Vor der Buchung sollte daher geprüft werden, ob eine kostenlose Umbuchung möglich ist. Hier können aber Zusatzkosten entstehen, wenn der neue Flug in eine andere Buchungsklasse fällt.

Was passiert, wenn ich meine Reise aufgrund der pandemischen Entwicklung im Reiseland spontan umbuchen möchte?

Hier sind Reisende auf die Kulanz des Reiseveranstalters angewiesen. Im Extremfall trifft den Reiseveranstalter auch eine Fürsorgepflicht. Diese greift jedoch nur für wenige Tage. Bei Flügen gilt auch hier wieder: umbuchen. Bei reinen Einzelleistungen wie Unterkunft oder Mietwagen gelten die vertraglich vereinbarten Bestimmungen für die Stornierung. Dieses Jahr gilt mehr als je zuvor: Bevor irgendeine Buchung abgeschlossen wird, sollte man die Bestimmungen genau durchlesen.

Beispielsweise auf Mallorca steigen die Zahlen aktuell stark an und auch die Maßnahmen werden verschärft: Ist das ein triftiger Grund für eine kostenlose Stornierung?

Nachdem die Pandemie in diesem Jahr anders als 2020 nicht mehr "unvorhergesehen" kommt, ist eine kostenlose Stornierung der Pauschalreise wegen der Pandemie oder das Berufen auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage 2021 nicht mehr möglich. Die Buchung erfolgte bereits im Wissen um die Einschränkungen und Risiken der Pandemie, daher gilt auch hier wieder: Kurzfristige Storno-Möglichkeit vereinbaren oder den Abschluss einer Storno-Versicherung, die das abdeckt.

Warum werden aktuell mehr Flieger angeboten, als letztlich abheben?

Weil die Airlines ihr massives Defizit im Sommer aufholen wollen, wird mehr angeboten als abgeflogen wird. Das zeigt beispielsweise die Entwicklung auf Mallorca: Hier kann es sehr schnell zu vielen Stornierungen kommen, wodurch die Flüge gestrichen, verschoben oder zusammengelegt werden.

Welche Regeln gelten aktuell an Flughäfen und im Flieger?

Reisenden ist zu raten, bei der Airline immer auch darauf zu achten, ob die Fluglinie selbst den Flug durchführt, oder ob es sich um einen Codeshare-Flug handelt. Führt eine andere Airline den Flug als Codeshare durch, gelten natürlich deren Bestimmungen. Sie sollten sich erkundigen, welcher Test für das Boarding benötigt wird und mehr Zeit als üblich einplanen, denn die Kontrollen dauern erheblich länger. Auch bei der Rückreise ist an einen Test zu denken, ansonsten wird man nicht befördert. Man muss die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes und des Heimatlandes kennen und sich vorab informieren. Das ist alles unabhängig der Beförderungsbedingungen der Airlines zu sehen.

Was ist ein Codeshare-Flug?
Das Codesharing (Code-Teilung) ist ein Verfahren im Luftverkehr, bei dem sich mehrere Fluggesellschaften einen Linienflug teilen. Jede der beteiligten Gesellschaften führt diesen Flug unter einer eigenen Flugnummer, dem Code.

Für einige Länder gelten weiterhin Reisewarnungen: Was passiert, wenn die Pauschalreise oder der Flug deshalb abgesagt werden?

Wenn Flüge oder Pauschalreisen vom Veranstalter abgesagt werden, greift die EU-Verordnung 261 für Flüge. Das heißt, Ticketkostenrückerstattung innerhalb von sieben Tagen und bei Pauschalreisen die Pauschalreiserichtlinie, also eine Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen. Theorie und Praxis gehen hier aber weit auseinander. Häufig müssen sich Reisende dieses Recht mühsam erstreiten.

Zu Beginn der Pandemie saßen viele Menschen zeitweise im Ausland fest: Ist das auch jetzt noch ein realistisches Szenario?

Das kann grundsätzlich passieren, aber viele Länder haben sogenannte Quarantäne-Hotels eingerichtet, für deren Kosten sogar der Staat aufkommt, um den Tourismus zu sichern. Das ist beispielsweise auf Mallorca der Fall. Allerdings muss man dann einen neuen Flug buchen und auch selbst zahlen. Hier kann sich wiederum eine Versicherung lohnen.

Welchen Tipp würden Sie abschließend geben?

Je besser sich Reisende vorab informieren und abwägen, ob das bestehende Reiserisiko mit einer Versicherung abgefedert werden kann, desto entspannter wird es. Da sich viele Bestimmungen zur Einreise kurzfristig ändern, sollte das auch kurz vor Reiseantritt nochmals geprüft werden.

Vielen Dank für das Gespräch, Prof. Schmid!

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