t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon

Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
HomePolitikAuslandEuropäische Union

Brexit: EU-Ratspräsident Tusk weist Mays Angebot zu EU-Bürgern zurück


Schlagzeilen
Symbolbild für einen TextHorror-Unfall mit sieben Toten: Neue DetailsSymbolbild für einen TextHeftige Kritik an Heidi Klums AprilscherzSymbolbild für einen TextNagelsmann zeigt Humor nach Bayern-Aus
Anzeige
Loading...
Loading...
Loading...

Tusk lehnt Mays Angebot zu EU-Bürgern ab

Von afp
Aktualisiert am 23.06.2017Lesedauer: 1 Min.
Donald Tusk beim EU-Gipfel in Brüssel.
Donald Tusk beim EU-Gipfel in Brüssel. (Quelle: Virginia Mayo/dpa-bilder)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Die britischen Vorschläge für ein Bleiberecht für EU-Bürger nach dem Brexit stoßen in Brüssel auf Skepsis. EU-Ratspräsident Donald Tusk zeigt sich von dem Angebot von Premierministerin Theresa May enttäuscht.

Tusk wies das britische Angebot zu den Rechten der in Großbritannien lebenden EU-Bürger scharf zurück. Der von May gemachte Vorschlag drohe, "die Situation von EU-Bürgern zu verschlechtern", sagte Tusk zum Ende des EU-Gipfels in Brüssel. May hatte ihren EU-Kollegen am Vorabend ihren Vorschlag unterbreitet.

"Mein erster Eindruck ist, dass das britische Angebot hinter unseren Erwartungen zurückbleibt", sagte Tusk weiter. "Die Rechte der Bürger haben für die EU der 27 die oberste Priorität." Das Schicksal der mehr als drei Millionen EU-Bürger, die nach dem Brexit in Großbritannien leben werden, ist eine der zentralen Fragen der Austrittsverhandlungen.

EU-Bürger sollen Bleiberecht beantragen können

Ein Jahr nach dem britischen Ausstiegs-Votum vom 23. Juni 2016 hatte May am Donnerstagabend den EU-Kollegen einen ersten konkreten Vorschlag zu dieser Frage unterbreitet. Demnach können diejenigen, die sich vor dem Brexit in Großbritannien niedergelassen haben, nach fünf Jahren im Land ein Bleiberecht beantragen und Ansprüche gegenüber den Kranken- und Rentenkassen geltend machen.

Offen blieb allerdings, welches Datum als Stichtag für die Regelung gelten soll. In der Frage der Gerichtsbarkeit ging May auf Konfrontation zu den EU-Partnern: Anders als von diesen gefordert, soll die britische Justiz und nicht der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei strittigen Fragen hinsichtlich der Rechte der EU-Bürger zuständig sein.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Meloni-Partei will englische Wörter unter Strafe stellen
BrexitBrüsselEUEU-GipfelGroßbritannienTheresa May

t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagramYouTubeSpotify

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfe & ServiceFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website