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"Kampf beginnt" – Ungarns Minister zu Flüchtlings-Urteil


Nach EuGH-Entscheidung
Ungarn nennt Urteil "unverantwortlich"

Von reuters, dpa, afp, ap, jmt

Aktualisiert am 06.09.2017Lesedauer: 3 Min.
Ungarns Ministerpräsident Viktor.Vergrößern des BildesUngarns Ministerpräsident Viktor. (Quelle: Thierry Roge/dpa-bilder)
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage von Ungarn und der Slowakei gegen die Umverteilung von Flüchtlingen in der EU abgelehnt. Die von der EU beschlossene verbindliche Aufnahmequote sei rechtens, erklärte das höchste europäische Gericht. Die Slowakei will das Urteil akzeptieren, Ungarn und Polen sperren sich weiter. Außenminister Gabriel erwartet Verlässlichkeit von den EU-Partnern, Innenminister de Maizière droht mit einem EU-Verfahren.

"Das Urteil ist eine politische Entscheidung. Die Politik hat das europäische Recht, die europäischen Werte vergewaltigt", sagte Ungarns Außenminister Peter Szijjarto. Sein Land werde auch weiterhin keine Flüchtlinge aufnehmen. "Die wahre Schlacht beginnt erst jetzt", meinte Szijjarto. Auch Polens Ministerpäsidentin Beata Szydlo sagte, sie habe das Urteil erwartet. "Allerdings ändert das absolut nicht den Standpunkt der polnischen Regierung, was die Migrationspolitik betrifft."

Beschluss der EU-Innenminister vor zwei Jahren

Die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten hatten sich 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise auf den Verteilungsschlüssel geeinigt. Seitdem wetterten die Slowakei und Ungarn gegen den Beschluss, weigerten sich Flüchtlinge aufzunehmen und legten schließlich Klage ein. Auch Polen nimmt bislang keine Flüchtlinge auf.

"Der Mechanismus unterstützt Griechenland und Italien dabei, mit den Auswirkungen der Flüchtlingskrise umzugehen", hieß es nun in der Urteilsbegründung. Die Umverteilung sei als vorübergehende Maßnahme zulässig und auch geeignet gewesen, um Griechenland und Italien zu entlasten. Betroffen von der Maßnahme sind Menschen, die gute Chancen auf Asyl haben, etwa weil sie aus dem Bürgerkriegsland Syrien kommen.

Slowakei akzeptiert das Urteil

Während Ungarn sich weiter hart zeigt, lenkt die Slowakei ein. Zähneknirschend werde das Land das Urteil akzeptieren, sagte der sozialdemokratische Regierungschef des Landes, Robert Fico. Die Slowakei wolle zum Kern der Europäischen Union gehören und solidarisch sein. Ein Sprecher des Außenministeriums sagte, die Verteilung nach Quoten funktioniere in der Praxis nicht. Die Situation sei aber ohnehin nicht mehr so schwierig wie vor zwei Jahren.

Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) forderte beide Länder zu schnellem Handeln auf. "Solidarität ist keine Einbahnstraße", sagte Gabriel. Unter den EU-Partnern müsse auch bei schwierigen Fragen Verlässlichkeit herrschen. Er habe den osteuropäischen Partnern immer gesagt, dass es richtig sei, Fragen gerichtlich klären zu lassen, wenn es Zweifel gebe. "Aber wir erwarten auch, dass sich alle europäischen Partner an das Urteil halten und die Beschlüsse jetzt ohne weiteres Zögern umsetzen".

Innenminister Thomas de Maizière sagte, die osteuropäischen Staaten müssten jetzt ihren Verpflichtungen nachkommen – dazu gehöre auch, die Flüchtlinge anständig unterzubringen und zu versorgen. "Wenn das nicht geschieht, dann gibt es auch das Mittel des Vertragsverletzungsverfahrens, das muss dann entsprechend angewendet werden", sagte de Maizière.

Geldstrafen werden nun möglich

Der EuGH befand nun, dass die Entscheidung damals einwandfrei getroffen worden sei. Ein formelles Gesetz unter Beteiligung der nationalen Parlamente sei nicht erforderlich gewesen. Der Vertrag von Lissabon ermächtige die EU-Organe, "sämtliche vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um wirksam und rasch auf eine durch den plötzlichen Zustrom von Vertriebenen geprägte Notlage zu reagieren".

Sollten Ungarn, die Slowakei oder andere EU-Staaten sich nun weiterhin gegen den Beschluss und die Aufnahme von Flüchtlingen sperren, könnte die EU-Kommission auf solider rechtlicher Basis sogenannte Vertragsverletzungsverfahren vorantreiben, die letzten Endes in hohen Geldstrafen münden können. Gegen Ungarn, Polen und Tschechien hatte die Brüsseler Behörde bereits im Juni erste derartige Schritte eingeleitet.

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