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EuGH-Urteil: Polen soll eine Million Euro Zwangsgeld zahlen – täglich


Polen wirft Europäischem Gerichtshof Erpressung vor

Von dpa
Aktualisiert am 27.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Mateusz Morawiecki: Der polnische Ministerpräsident will im Streit mit der EU nicht einknicken.Vergrößern des BildesMateusz Morawiecki: Der polnische Ministerpräsident will im Streit mit der EU nicht einknicken. (Quelle: Xinhua/imago-images-bilder)
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Im Streit um die Justizreformen Polens hat der Europäische Gerichtshof eine Geldstrafe verhängt – eine Million Euro täglich. Die Regierung in Warschau weist das Urteil empört zurück.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro verurteilt. Grund für den Schritt ist nach einer Mitteilung des Gerichtshofes vom Mittwoch die bisherige Weigerung des Landes, höchstrichterliche Entscheidungen zu umstrittenen Justizreformen umzusetzen.

Konkret geht es dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der umstrittenen Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit der Justiz vereinbar.

"Das ist Usurpation und Erpressung"

Polens Regierung wies das Urteil als "Erpressung" zurück. "Der EuGH verachtet und ignoriert die polnische Verfassung und die Urteile des Verfassungsgerichts komplett", schrieb Vize-Justizminister Sebastian Kaleta auf Twitter. Das Gericht überschreite seine Kompetenzen. "Das ist eine weitere Etappe der Operation, die Polen den Einfluss auf seine Staatsform wegnehmen soll. Das ist Usurpation und Erpressung."

Die jetzt verfügten Strafzahlungen könnte die EU-Kommission theoretisch einfach mit Auszahlungen verrechnen. Sie ist nämlich nicht nur für die Überwachung der Rechtsstaatlichkeit, sondern auch für die EU-Haushaltsführung verantwortlich. Polen ist der größte Netto-Empfänger in der EU. Aus dem regulären EU-Haushalt erhielt das Land allein im vergangenen Jahr netto rund 12,4 Milliarden Euro. Zudem rechnet es in den kommenden Jahren mit rund 23,9 Milliarden Euro Corona-Hilfen.

EU sieht Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr

Die Finanzsanktionen gegen Polen waren am 9. September von der EU-Kommission beantragt worden. Sie werden nun so lange fällig, bis Polen den Anordnungen des EuGH Folge leistet. "Die Justizsysteme in der gesamten Europäischen Union müssen unabhängig und fair sein", hatte Kommissionschefin Ursula von der Leyen damals kritisiert. Polens Justizminister Zbigniew Ziobro sprach hingegen von einer "Aggression gegen Polen" und von einem "juristischen, hybriden Krieg".

Zuvor hatte der EuGH Mitte Juli entschieden, dass Polen mit der Disziplinarkammer gegen europäisches Recht verstößt. Zudem wurde das Land aufgefordert, die Bestimmungen auszusetzen, mit denen die Disziplinarkammer ermächtigt wird, über die Aufhebung der richterlichen Immunität sowie über Beschäftigung und Pensionierung von Richtern zu entscheiden. Der Beschluss betraf zudem noch weitere Bestimmungen des polnischen Rechts, die die Unabhängigkeit von Richtern betreffen.

Nicht das erste Zwangsgeld gegen Polen

Polen hatte daraufhin angekündigt, dass die umstrittene Disziplinarkammer in ihrer derzeitigen Form abgeschafft werden soll. Sie arbeitete zuletzt aber weiter alte Fälle ab. Die Kammer galt bislang als das Herzstück der von der PiS-Regierung initiierten Justizreformen. Die Kammer kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Kritiker befürchten, sie könne dazu dienen, Richter für unliebsame Entscheidungen zu maßregeln.

Bereits am 20. September war Polen wegen des Braunkohle-Abbaus Turow an der Grenze zu Sachsen vom EuGH zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Trotz einstweiliger EuGH-Anordnung vom Mai habe Warschau den Braunkohle-Abbau nicht gestoppt, hieß es damals in einer Anordnung der EuGH-Vizepräsidentin Rosario Silva de Lapuerta. Deshalb müsse Polen ab sofort für jeden Tag, an dem es der Anordnung nicht nachkomme, 500.000 Euro Strafe in den EU-Haushalt zahlen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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