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Corona-Gipfel: Härterer Lockdown – Das haben Bund und Länder beschlossen


Das haben Bund und Länder beschlossen

Von dpa, lw, pdi

Aktualisiert am 06.01.2021Lesedauer: 2 Min.
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"Das halten wir nicht für praktikabel": Merkel erläutert die verschärften Corona-Maßnahmen und erklärt, was die 15-Kilometer-Regel genau umfasst – und was nicht. (Quelle: t-online)
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Beim Corona-Gipfel haben sich Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten auf einen härteren Kurs verständigt. In Hotspots soll es weitergehende Ausgangsbeschränkungen geben. Was außerdem jetzt gilt.

Das Coronavirus wütet weiter – und so bleiben die bestehenden Auflagen bis Ende Januar in Kraft. Hinzu kommen Verschärfungen etwa der Bewegungsfreiheit. Was ist neu? Was gilt weiterhin? Die Beschlüsse von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten im Detail.

Das ist neu...

Kontakte: Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Künftig sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt.

Mobilität: In Landkreisen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet wurden, sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. "Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar", sagte Merkel in Berlin.

Einreisen: Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen.

Betriebskantinen: Betriebskantinen dürfen allenfalls noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten.

Impfungen: Bis spätestens Mitte Februar sollen sich alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen impfen lassen können. Bis zum 1. Februar sollen etwa vier Millionen Impfdosen ausgeliefert worden sein.

Kinderkrankengeld: Normalerweise erhält jedes Elternteil pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende für bis zu 20 Tage. Vorübergehend soll der Zeitraum auf 20 beziehungsweise 40 Tage steigen. Dieser Anspruch gilt auch, wenn Kinder gesund sind, aber wegen des Lockdowns nicht in die Kit oder zur Schule gehen können.

Das gilt weiterhin...

Schulen: Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen, oder die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.

Kitas: Auch Kindertagesstätten bleiben grundsätzlich geschlossen. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

Einzelhandel: Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte und Großhandel.

Arbeitsplatz: Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

Alkohol: Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Friseure: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind zu.

Notwendige Behandlungen: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.

Gottesdienste: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

Altenpflege: Das Personal in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen muss mehrmals pro Woche getestet werden. In Regionen mit erhöhten Fallzahlen müssen Besucher einen negativen Corona-Test vorweisen.

Nächste Schritte: Am 25. Januar wollen Bund und Länder erneut beraten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Beschluss der Videoschaltkonferenz von Bund und Ländern am 5. Januar 2021
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