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Sanktionen? Russische Oligarchen können ihr Eigentum meist weiter nutzen


Wie wirken die Sanktionen?
Russische Oligarchen können ihr Eigentum meist weiter nutzen

Von rtr
Aktualisiert am 21.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Die Superjacht "Solaris" des russischen Oligarchen Roman Abramovich vor Tivat, Montenegro.Vergrößern des Bildes
Die Superjacht "Solaris" des russischen Oligarchen Roman Abramowitsch vor Tivat, Montenegro. (Quelle: Stevo Vasiljevic/Reuters-bilder)

Sanktionen bedeuten nicht gleich Enteignung: Russische Oligarchen können meist weiterhin auf ihre Jachten und Eigentumswohnungen zugreifen, wie aus einer Erklärung der Bundesregierung hervorgeht. Allerdings ist die Nutzung streng limitiert.

Oligarchen, die von EU-Sanktionen gegen Russland betroffen sind, können ihr Eigentum in den meisten Fällen zumindest noch selbst nutzen. "Eine eingefrorene Sache darf nicht mehr veräußert, vermietet oder belastet oder anderweitig als Einkommensquelle genutzt werden", heißt es in einem Überblick der Bundesregierung zur Umsetzung der Strafmaßnahmen, den das Finanzministerium und Wirtschaftsministerium am Montag versendeten.

Dementsprechend dürfe eine Jacht beispielsweise noch im Hafen liegen, aber nicht mehr verchartert werden. Eine Eigentumswohnung dürfe weiter vom sanktionierten Eigentümer genutzt, jedoch nicht verkauft werden. Das eigene Auto dürfe noch gefahren, aber nicht als Taxi verwendet werden.

Task Force soll Sanktionen koordinieren

"Auch Gelder wie Wertpapierdepots, Konten und Unternehmensbeteiligungen sanktionierter Personen werden nicht ohne Weiteres beschlagnahmt, sie werden ebenfalls (lediglich) eingefroren", so die Ministerien. Allerdings könne präventiv beschlagnahmt werden, wenn es Hinweise auf Sanktionsverstöße gebe. Darüber müssten im Einzelfall der Zoll oder die örtlichen Polizei- und Ordnungsbehörden entscheiden.

Die Bundesregierung hat mittlerweile eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine effektive Durchsetzung der Sanktionen sicherstellen soll. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte in Berlin, die Task Force habe bereits getagt. Sie solle den Informationsfluss zwischen den Behörden koordinieren und gewährleisten.

Die EU-Sanktionen werden mit Inkrafttreten der jeweiligen europäischen Rechtsakte unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Für das Einfrieren von Vermögenswerten sind laut den Ministerien dann Geschäftsbanken und Versicherungen zuständig. Sie müssten darüber an die Bundesbank berichten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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