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"Sea-Watch"-Kapitänin Rackete: Staatsanwälte gehen wohl gegen Freilassung vor


Berichte über "Sea-Watch 3"
Staatsanwälte gehen wohl gegen Racketes Freilassung vor

Von dpa
Aktualisiert am 15.07.2019Lesedauer: 1 Min.
Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete: Staatsanwälte gehen wohl gegen die Freilassung der 31-Jährigen vor.Vergrößern des BildesSea-Watch-Kapitänin Carola Rackete: Staatsanwälte gehen wohl gegen die Freilassung der 31-Jährigen vor. (Quelle: Reuters-bilder)
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Nach der Freilassung der Seenotretterin Carola Rackete will die zuständige Staatsanwaltschaft in Italien offenbar Berufung einlegen. Sea-Watch bleibt trotzdem zuversichtlich.

Die Staatsanwaltschaft in Italien will Medienberichten zufolge Berufung gegen die Freilassung von Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete einlegen. Bis Mittwoch werde die Behörde in Agrigent diese beim Kassationsgericht in Rom – Italiens oberstem Gericht – einreichen, berichteten die Zeitung "La Repubblica" und die Nachrichtenagentur Adnkronos am Montag.

Ermittlungen laufen weiter

Sea-Watch-Sprecher Ruben Neugebauer sagte, die Hilfsorganisation sei zuversichtlich, dass das Kassationsgericht das Urteil zur Freilassung am Ende bestätigt. Es sei nicht wahrscheinlich, dass Rackete wieder festgenommen werde.

Die 31-Jährige aus Niedersachsen war nach der Entscheidung einer Ermittlungsrichterin in der sizilianischen Stadt Agrigent aus dem Hausarrest entlassen worden. Rackete habe keine Gewalttat begangen und nur ihre Pflicht als Kapitänin erfüllt.

Gegen die Seenotretterin wird aber weiter wegen Beihilfe illegaler Einwanderung sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und gegen ein Kriegsschiff ermittelt. Deshalb muss sie sich am Donnerstag in Agrigent einer neuen Anhörung stellen.


Rackete war mit der "Sea-Watch 3" und 40 Migranten an Bord am 29. Juni unerlaubt in den Hafen von Lampedusa gefahren und festgenommen worden. Die Ermittlungsrichterin ließ sie wieder frei. Die Staatsanwaltschaft konnte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur den Einspruch am Montag noch nicht bestätigen, da er noch nicht schriftlich vorliege.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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