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Bundestagswahl 2017: So funktioniert die Briefwahl


Antrag und Termine
Bundestagswahl 2017: So funktioniert die Briefwahl

Von dpa, t-online, afp
Aktualisiert am 23.09.2017Lesedauer: 3 Min.
BriefwahlunterlagenVergrößern des BildesDie Briefwahl wird in Deutschland immer beliebter. Als Gründe nennen Fachleute unter andern die Individualisierung der Gesellschaft - und Bequemlichkeit. (Quelle: dpa-bilder)
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Bei der Bundestagswahl am 24. September will fast jeder dritte Wähler seine Stimme per Briefwahl abgeben. Laut einer Umfrage des Instituts Insa für die "Bild"-Zeitung wollen 30 Prozent der Befragten, die sich an der Wahl beteiligen möchten, per Brief abstimmen. Gehören auch Sie dazu? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Briefwahl.

Briefwahl: Wie kann man die Briefwahl beantragen?

Wenn Sie das Wahllokal am Wahltag nicht persönlich aufsuchen können, haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahl zu beantragen. Dies ist auf vielerlei Weise möglich und kann bei hilfsbedürftigen Menschen auch durch eine dritte Person erfolgen. Genaue Informationen über die Vorgehensweise erhalten Sie mit der Wahlbenachrichtigung per Brief.

Welche Termine gelten bei der Briefwahl?

Als Wahlberechtigter haben Sie die Möglichkeit, bis zum Freitagabend vor dem Wahlsonntag die Briefwahl zu beantragen. Eine Ausnahme gilt außerdem für plötzliche Krankheitsfälle. In diesem Fall benötigen Sie allerdings einen schriftlichen Nachweis, sodass Sie die Briefwahl sogar noch am Wahlsonntag beantragen können. Der Bundeswahlleiter erklärt dazu online: „Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen.“ Bis zum 24.09.2017 um 18 Uhr muss ihr Wahlbrief bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

Muss man auf die Wahlbenachrichtigung warten?

Sie müssen übrigens nicht auf die Zusendung der Wahlbenachrichtigung warten. Sobald der Termin für eine Wahl feststeht, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag zu stellen. Bei einer sehr frühen Beantragung dauert es jedoch einige Zeit, bis Sie Ihre Wahlunterlagen in den Händen halten. Die Stimmzettel werden meist erst etwa vier Wochen vor der Wahl gedruckt, um auf eventuelle Änderungen noch Rücksicht nehmen zu können.

Eine Briefwahl ist auch eine gute Möglichkeit, falls das Wahllokal nicht barrierefrei zu erreichen ist. Auf dem Formular zum Antrag auf Briefwahl heißt es dazu: „Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.“

Briefwahl: Welche Möglichkeiten zur Antragsstellung gibt es?

Bei der Beantragung der Briefwahl haben Sie diverse Möglichkeiten. Suchen Sie beispielsweise die Verwaltung Ihrer Gemeinde persönlich auf oder senden Sie Ihren Antrag per Post, Fax, E-Mail oder – in besonders eiligen Fällen – per Telegramm. Ein telefonischer Antrag ist allerdings nicht möglich.

Soweit Sie nicht die Wahlbenachrichtigung nutzen, um die Briefwahl zu beantragen, formulieren Sie Ihren Antrag einfach formlos. Geben Sie auf jeden Fall Ihre persönlichen Daten, also Ihren Vor- und Nachname, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Anschrift in Ihrem Schreiben an.

Sollten Sie aufgrund einer Behinderung Ihren Antrag nicht selbst stellen können, ist es zulässig, dass Ihnen jemand behilflich ist. Erteilen Sie entweder eine entsprechende Vollmacht oder erbringen Sie den Nachweis, dass Ihre Hilfsperson nach Ihrem Willen handelt, indem Sie Ihre persönliche Beziehung darlegen.

Wie gebe ich den Briefwahl-Stimmzettel ab?

Nachdem Sie die Unterlagen für die Briefwahl erhalten und Ihre Wahl getroffen haben, sollten Sie die Unterlagen möglichst schnell abschicken. Diese müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Stelle eingehen. Ihren Wahlbrief schicken Sie per Post oder geben ihn vor Ort an der Adresse ab, die auf dem Umschlag aufgedruckt ist. Dies kann natürlich eine andere Person auch ohne Vollmacht für Sie erledigen.

Wenn Sie Ihren Wahlbrief per Post schicken, brauchen Sie ihn nicht zu frankieren, soweit Sie den Brief innerhalb Deutschlands versenden. Beachten Sie, dass es unter Umständen einige Tage dauert, bis der Brief der zuständigen Behörde zugestellt wird. Rechnen Sie vorsichtshalber mit drei Werktagen für den Postweg. Seien Sie sich bewusst, dass es letztendlich allein in Ihrer Verantwortung liegt, dass Ihre Stimme rechtzeitig zur Wahl eintrifft.

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