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Transgender-Frau Ganserer muss mit Männername auf Wahlzettel


Zur Bundestagswahl
Transgender-Frau Ganserer muss mit Männernamen auf Wahlzettel

Von dpa
Aktualisiert am 30.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Tessa Ganserer: Sie steht mit ihrem Geburtsnamen auf dem Wahlzettel.Vergrößern des BildesTessa Ganserer: Sie steht mit ihrem Geburtsnamen auf dem Wahlzettel. (Quelle: Matthias Balk/dpa-bilder)
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Die Landtagsabgeordnete Tessa Ganserer könnte als erste Transgender-Frau in den Bundestag einziehen. Ihr Vorname darf auf dem Wahlzettel aber nur in Klammern stehen. Stattdessen muss sie mit ihrem Geburtsnamen antreten.

Die Transgender-Frau Tessa Ganserer wird zur Bundestagswahl 2021 unter ihrem Geburtsnamen Markus Ganserer auf dem Wahlzettel erscheinen. Ihr Vorname Tessa wird in Klammern stehen. Das hat der bayerische Landeswahlausschuss am Freitag beschlossen, wie eine Sprecherin des Statistischen Landesamtes in Fürth bestätigte. Die Grünen-Politikerin, derzeit Landtagsabgeordnete in Bayern, könnte die erste Transgender-Frau sein, die in den Bundestag einzieht.

Ihr Listenplatz 13 bei den bayerischen Grünen gilt als weitgehend sicher. Bei einem bundesweiten Wahlergebnis von 8,9 Prozent brachten die bayerischen Grünen vor vier Jahren elf Fraktionsmitglieder in den Bundestag. Die Umfragen sehen die Partei zwei Monate vor dem Wahltermin am 26. September bei mehr als dem Doppelten.

Ganserer bezeichnet bestehendes Gesetz als verfassungswidrig

Ganserer selbst hält die Nennung ihres Geburtsnamens für diskriminierend. Das Transsexuellen-Gesetz, auf dem die Regelung beruhe, sei verfassungswidrig, eine Änderung oder Novellierung werde seit zehn Jahren verschleppt, beklagte sie am Freitag im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Dem geltenden Gesetz zufolge müsste sie sich einem langwierigen und teuren Begutachtungsverfahren unterziehen, das sie als entwürdigend empfinde, um Name und Geschlecht auch vor dem Gesetz zu ändern. Eine entsprechende Klage sei beim Amtsgericht Nürnberg anhängig. Ganserer hält in ihrem Fall ein solches Verfahren für obsolet.

Insgesamt hat der Landeswahlausschuss am Freitag die Landeslisten von 26 Parteien und politischen Gruppierungen zur Bundestagswahl zugelassen. Die Listen der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands, der Lobbyisten für Kinder und der Sozialistischen Gleichheitspartei Vierte Internationale wurde abgelehnt. In allen drei Fällen fehlte nach Darstellung des Landeswahlausschusses die notwendige Zahl von 500 Unterstützungsunterschriften.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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