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Energiekrise: Bundestag beschließt 300-Euro-Pauschale für Rentner


"Großer Schritt"
Bundestag beschließt 300-Euro-Energiepreispauschale für Rentner

Von dpa, reuters, lw

Aktualisiert am 20.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Rentnerpaar (Symbolbild): Wegen steigender Energiekosten sollen nun auch Rentnerinnen und Rentner eine Pauschale erhalten.Vergrößern des BildesRentnerpaar (Symbolbild): Wegen steigender Energiekosten sollen nun auch Rentnerinnen und Rentner eine Pauschale erhalten. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer)
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Um Ruheständler zu entlasten, hat der Bundestag eine einmalige Sonderzahlung genehmigt. Hintergrund sind die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise.

Die gut 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten noch im Dezember eine Einmalzahlung von 300 Euro zur Entlastung bei den Energie- und Lebensmittelkosten. Der Bundestag beschloss die Sonderzahlung am Donnerstag mit den Stimmen der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP sowie der Oppositionsfraktionen Union und Linke. Die AfD enthielt sich.

Auch Pensionäre des Bundes erhalten das Geld. Die Gesamtkosten werden auf 6,4 Milliarden Euro beziffert, die der Bund trägt. Ausgezahlt werden soll das Geld bis zum 15. Dezember von der Rentenversicherung. Die Sonderzahlung ist steuerpflichtig, wird aber von Sozialabgaben freigestellt. Auch ein zweiter Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger sollte am frühen Abend das Parlament passieren.

Überbrückung der geplanten Wohngeldreform

Mit der Energiepreispauschale für Rentenbeziehende wurde auch eine Entlastung von Beschäftigten mit geringem Einkommen bei den Sozialbeiträgen beschlossen. Für sogenannte Midijobs steigen die Sozialbeiträge bisher bei einem monatlichen Einkommen zwischen 520 und 1.600 Euro langsam bis zur vollen Höhe an.

Diese Gleitzone für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich wird 2023 auf 2000 Euro erhöht. Beschäftigte sollen dadurch in Höhe von etwa 1,3 Milliarden Euro entlastet werden. In gleicher Höhe entgehen der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Sozialbeiträge.

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Mit dem zweiten Heizkostenzuschuss soll der Zeitraum bis zum Inkrafttreten der geplanten Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 überbrückt werden. Der Zuschuss soll für Alleinlebende 415 Euro und für zwei Personen 540 Euro betragen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied steigt der Zuschuss um 100 Euro.

Studierende und Auszubildende, die Bafög oder andere Beihilfen erhalten, sollen 345 Euro als Heizkostenzuschuss bekommen. Das Geld soll nach Möglichkeit noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Die Ausgaben von rund 550 Millionen Euro will der Bund tragen. Die Zuschüsse an Renten- und Wohngeldbeziehende sind Teil des dritten Entlastungspakets der Ampelkoalition.

"Großer Schritt"

Auf die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende hatte sich die Ampelkoalition Anfang September mit ihrem dritten Entlastungspaket verständigt. Bei den vorherigen Entlastungspaketen waren keine Entlastungen eigens für Rentnerinnen und Rentner vorgesehen gewesen.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Kerstin Griese (SPD), hatte die geplante Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner zuvor als "großen Schritt" verteidigt. "Wir helfen Rentnerinnen und Rentnern", sagte Griese am Donnerstag bei der abschließenden Beratung des entsprechenden Gesetzentwurfs im Bundestag. Aus der Opposition kam teils deutliche Kritik an den Plänen.

Griese sagte, alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland seien berechtigt, die geplante Einmalzahlung von 300 Euro zu erhalten. Ein Antrag sei dafür nicht nötig. Insgesamt 6,4 Milliarden Euro soll die Maßnahme laut Griese den Bund kosten. Lesen Sie hier, welche Rentner sogar zweimal 300 Euro kassieren können.

Der CSU-Sozialexperte Max Straubinger begrüßte die Entlastung im Grundsatz, warf der Regierung aber mangelnde Zielgenauigkeit vor. So gingen Opfer von Unfällen und Gewalttaten, die Anspruch auf Opferrenten haben, leer aus.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und Reuters
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