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Völkermord-Klage gegen Israel: UN-Gericht fordert Sofortmaßnahmen


Entscheidung in Den Haag
Völkermord-Klage gegen Israel: UN-Gericht fordert Sofortmaßnahmen

Von t-online
Aktualisiert am 26.01.2024Lesedauer: 2 Min.
ISRAEL-PALESTINIANS/GAZAVergrößern des BildesIsraelische Soldaten im Gazastreifen: Der Internationale Gerichtshof verpflichtet Israel zu Sofortmaßnahmen. (Quelle: IDF/reuters)
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Einige der von Israel in Gaza begangenen Handlungen scheinen unter die Bestimmung der Völkermordkonvention zu fallen, sagt der Internationale Strafgerichtshof. Eine erste Entscheidung in der Klage steht nun fest.

Der Internationale Strafgerichtshof (IGH) in Den Haag fordert Israel auf, dafür zu sorgen, dass seine Truppen im Gazastreifen keinen Völkermord begehen. Zugleich müsse Israel sicherstellen, dass sich die humanitäre Lage dort verbessert, erklären die Richter in ihrer Entscheidung zu möglichen Sofortmaßnahmen im Gaza-Krieg. Alle Parteien in dem Konflikt unterlägen dem internationalen Recht. Das Gericht hat sich der Forderung Südafrikas nach einem sofortigen Waffenstillstand nicht angenommen.

Der IGH erkennt das Recht der Palästinenser, vor einem Völkermord geschützt zu werden, an. Insofern sei die Klage Südafrikas gegen Israel plausibel, erklären die Richter in ihrer Entscheidung. Mehr zur Völkermord-Klage gegen Israel lesen Sie hier.

Israel muss alles tun, um die Völkerrechtskonvention zu wahren. Israel muss sicherstellen, dass sein Militär keine Zivilbevölkerung angreift und alles daran setzen, einen Genozid zu vermeiden. Sie müssen für humanitäre Versorgung sorgen. Sie müssen ermöglichen, dass Untersuchungen in Gaza stattfinden. Taten, die auf einen Völkermord hinausliefen, müssten geahndet werden, erklärten die Richter.

Gericht kommt Israels Bitte nicht nach

Die Präsidentin des Internationalen Gerichtshofs, Richterin Joan E. Donoghue, sagt: "Nach Ansicht des Gerichts scheinen zumindest einige der von Israel in Gaza begangenen Handlungen und Unterlassungen unter die Bestimmungen der Völkermordkonvention zu fallen." Angesichts dessen komme das Gericht zu dem Schluss, dass "es prima facie für die Entscheidung über den Fall auf der Grundlage von Artikel 9 der Völkermordkonvention zuständig ist". Der Bitte Israels, den Antrag abzulehnen, kann das Gericht nicht nachkommen.

Entscheidungen des UN-Gerichts sind bindend. Die Richter haben aber kein Machtmittel, um diese auch durchzusetzen. Unklar ist, ob Israel sich an diese Anordnung halten wird. Wann das Verfahren zum Hauptvorwurf des Völkermordes beginnen wird, ist nicht bekannt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und Reuters
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