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Versorgungsplan: Im Notfall können Bauernhöfe beschlagnahmt werden


Versorgungskonzept der Regierung
Im Notfall können Bauernhöfe beschlagnahmt werden

Von reuters
Aktualisiert am 28.08.2016Lesedauer: 2 Min.
Die Bundesregierung will die Versorgung der Bevölkerung im Falle einer schweren Krise sichern.Vergrößern des BildesDie Bundesregierung will die Versorgung der Bevölkerung im Falle einer schweren Krise sichern. (Quelle: dpa-bilder)
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Krieg, Stromausfall oder Terroranschlag: Die Bundesregierung regelt die Versorgung der Bürger mit Lebensmitteln im Fall einer Katastrophe neu. So können notfalls Bauernhöfe oder andere Lebensmittelbetriebe beschlagnahmt werden.

"Eine Versorgungskrise ist ein Szenario, in dem bis zu 80 Millionen Menschen über den freien Markt keinen Zugang zu Lebensmitteln mehr haben und daher hoheitlich versorgt werden müssen", heißt es in einem vom Agrarministerium ausgearbeiteten Gesetzentwurf.

Versorgungskrise nicht ausgeschlossen

Eine solche Krise sei zwar unwahrscheinlich, sie könne aber nicht vollständig ausgeschlossen werden: In Betracht kämen eine kriegerische Auseinandersetzung, ein großflächiger Stromausfall, eine Pandemie oder ein Terroranschlag mit großflächiger Freisetzung radioaktiver Strahlung.

Extremwetterlagen, technische Störungen, Naturkatastrophen oder die Freisetzung von Gefahrstoffen dürften dagegen nach Einschätzung der Experten nicht zu einer Versorgungskrise führen.

"Derartige Ereignisse konnten seit Bestehen der Bundesrepublik stets mit den Mitteln des Katastrophenschutzes bewältigt werden", heißt es dazu in dem Entwurf, der derzeit in der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien ist und auch vom Bundesrat genehmigt werden muss.

Bauernhöfe beschlagnahmen

Der Entwurf enthält wie bisher Ermächtigungen, mit denen die Regierung Regeln zur Produktion und Zuteilung von Lebensmitteln erlassen kann. Neu sind Befugnisse, die den Behörden im Notfall die Beschlagnahmung von Bauernhöfen und anderen Lebensmittelbetrieben ermöglichen sollen.

Die Regierung kommt mit der Neuregelung Forderungen des Bundesrechnungshofes nach. Dessen Prüfer hatten 2011 gerügt, dass die in ihren Ursprüngen noch aus der Nachkriegszeit stammenden Vorgaben zum Umgang mit einer Versorgungskrise Schwachstellen enthielten.

Der Rechnungshof mahnte unter anderem die Erarbeitung aktueller Krisenszenarien an. Außerdem plädierten die Prüfer dafür, ein Gesamtkonzept mit einheitlichen Regelungen für militärische und zivile Krisenfälle zu erlassen. Bisher existieren zwei separate Gesetze.

Staatliche Vorratshaltung wird überprüft

Zudem soll die staatliche Bevorratung von Lebensmitteln überprüft und neugeordnet werden. Auch dies war eine Forderung des Bundesrechnungshofes. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist bisher einerseits zuständig für die sogenannte Zivile Notfallreserve aus Reis, Erbsen, Linsen und Kondensmilch. Diese soll in einer Krise vor allem in Ballungsräumen bei der Versorgung der Menschen mit mindestens einer täglichen Mahlzeit helfen.

Außerdem verwaltet die Anstalt die Bundesreserve Getreide mit Weizen, Roggen und Hafer, die in der der Nähe von Mühlen gelagert werden. So soll im Krisenfall die Versorgung mit Mehl und Brot aufrechterhalten werden.

Wirksamstes Mittel zur Vorsorge sei allerdings die "Vorratshaltung durch die Privathaushalte", heißt es in dem Entwurf. Empfehlungen zur privaten Vorratshaltung sind auch seit langem Teil des Zivilschutzkonzeptes, dessen Neufassung Bundesinnenminister Thomas de Maiziere kürzlich vorstellte.

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