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Kita: Meldepflich bei fehlender Impfung des Kindes


Gesetz beschlossen
Kitas sollen Impfverweigerer melden

Von afp
02.06.2017Lesedauer: 2 Min.
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Quelle: imago-images-bilder
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Wenn Eltern keine Impfberatung für ihre Kinder nachweisen können, sollen Kitas sie künftig an das Gesundheitsamt melden. Das sieht ein geplantes Gesetz zur Überwachung übertragbarer Krankheiten vor.

Der Bundestag verabschiedete in der Nacht zum Freitag den Gesetzentwurf. Bisher sind die Einrichtungen nicht dazu verpflichtet. Die Bundesregierung will damit den Druck auf säumige Eltern erhöhen, um Impflücken weiter zu schließen.

Bei Versäumnis drohen Strafen

Bereits mit dem Präventionsgesetz war 2015 eine verpflichtende Impfberatung vor der Aufnahme eines Kinds in eine Einrichtung eingeführt worden. Wer sich hartnäckig verweigert, dem kann das Gesundheitsamt schon jetzt ein Bußgeld von 2500 Euro auferlegen. Die Kitas müssen bislang die betreffenden Eltern allerdings nicht verpflichtend an das Gesundheitsamt melden.

Das "Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten" sieht außerdem erweiterte Meldepflichten vor, um Krankheitsausbrüche schneller in den Griff zu bekommen. So muss unter anderem das Auftreten der sogenannten Krätze in Pflegeheimen und anderen Gemeinschaftsunterkünften künftig dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Ein "wichtiger Schritt" zum besseren Schutz

Zudem soll das Robert-Koch-Institut (RKI) bis spätestens 2021 ein elektronisches Melde- und Informationssystem aufbauen. Dort sollen dann alle Daten von Ärzten, Laboren, Behörden und vom RKI zu übertragbaren Krankheiten zusammenfließen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nannte die Regelungen am Donnerstag im Vorfeld der Bundestagsentscheidung einen "wichtigen Schritt" zum besseren Schutz vor ansteckenden Krankheiten. Die erweiterten Meldepflichten würden helfen, Krankheitsausbrüche schneller eindämmen zu können. "Zudem verschärfen wir die Regelungen zum Impfschutz, denn die Impflücken sind in Deutschland noch immer zu groß", erklärte Gröhe.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen

In einer Stellungnahme zum Entwurf lehnte die Länderkammer die Datenweitergabe durch die Kitas an die Gesundheitsämter allerdings ab. Begründet wurde dies unter anderem mit einer Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Kita und Eltern.

In Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen werden von den obersten Gesundheitsbehörden öffentlich empfohlen. Dies basiert in der Regel auf Grundlage von Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Jeder Bürger entscheidet bislang also frei über eine Impfung.

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