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Fall Sami A.: Gericht kippt Zwangsgeld gegen Stadt Bochum


Gericht kippt Zwangsgeld
Bochum tut genug für Rückholung von Islamist Sami A.

Von afp, dpa
28.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Sami A. auf einer Archivaufnahme: Der mutmaßliche frühere Leibwächter des Terrorchefs Osama bin Laden darf nicht aus Tunesien ausreisen.Vergrößern des BildesSami A. auf einer Archivaufnahme: Der mutmaßliche frühere Leibwächter des Terrorchefs Osama bin Laden darf nicht aus Tunesien ausreisen. (Quelle: Screenshot/WDR)
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Bochum muss doch kein Zwangsgeld für die Abschiebung von Sami A. zahlen, so das Gericht. Die Anwältin des Islamisten berichtet indessen von Folter gegen ihren Mandanten.

Wegen der bisher nicht erfolgten Rückholung des abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. muss die Stadt Bochum doch kein Zwangsgeld zahlen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster gab am Dienstag der Beschwerde der Stadt gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen statt. Das Gericht hatte Anfang August auf Antrag der Anwältin A.s ein Zwangsgeld von 10.000 Euro verhängt.

Die Stadt habe "alles derzeit in ihrer Macht Stehende" unternommen, um A. nach Deutschland zurückzuholen, begründete das OVG seine Entscheidung. Der Beschluss ist demnach unanfechtbar.

Der zuletzt in Bochum lebende A. war Mitte Juli unter umstrittenen Umständen aus Deutschland abgeschoben worden. Einen Tag zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe. Diese Entscheidung lag den Behörden beim Abflug der Maschine mit Sami A. aber nicht vor.

Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, dass die Abschiebung nicht rechtmäßig war, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass Sami A. in seiner Heimat Folter oder Misshandlung drohe. Das Gericht entschied, dass A. nach Deutschland zurückgeholt werden müsse.

Anwältin: Sami A. im tunesischen Gefängnis drangsaliert

Die Anwältin des Islamisten behauptet indessen, dass ihr Mandant im Gefängnis in Tunesien drangsaliert worden. In einem Brief an Nordrhein-Westfalens Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) sei von Fesseln, Nackenschlägen und Schlafentzug die Rede, berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag). Fast zwei Tage habe Sami A. demnach auch nichts zu Essen oder zu Trinken erhalten. Diese Behandlung sei als Folter einzustufen, heißt es demnach in dem Schreiben der Anwälte.

Das Flüchtlingsministerium bestätigte am Dienstag auf dpa-Anfrage den Eingang des Briefes. Das Haus sei "überzeugt, dass Sami A. in Tunesien nicht gefoltert worden ist und ihm auch keine Folter droht". Vor zwei Wochen hatte Stamp dazu gesagt: "Wenn dies passiert wäre oder passieren würde, würde ich nicht eine Minute zögern, mein Amt zur Verfügung zu stellen."

Verwendete Quellen
  • dpa
  • afp
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