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Bericht: Alexander Gauland ist im Visier des Verfassungsschutzes


Gauland ist persönlich im Visier des Verfassungsschutzes

Von afp, pdi

Aktualisiert am 17.01.2019Lesedauer: 2 Min.
Nachdem die AfD bundesweit zum Prüffall des Verfassungsschutzes wurde, gerät nun auch ihr Parteichef Alexander Gauland ins Visier der Behörde.Vergrößern des BildesNachdem die AfD bundesweit zum Prüffall des Verfassungsschutzes wurde, gerät nun auch ihr Parteichef Alexander Gauland ins Visier der Behörde. (Quelle: imago-images-bilder)
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Erst wird die AfD vom Verfassungsschutz zum Prüffall erklärt, nun gerät auch Alexander Gauland persönlich ins Visier. Die Behörde sieht bei dem Parteichef "problematische Tendenzen".

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sieht nach einem Bericht des Berliner "Tagesspiegel" bei AfD-Chef Alexander Gauland auch persönlich problematische Tendenzen. So bescheinige der Inlandsgeheimdienst Gauland "völkisch-nationalistische Gesellschaftsbilder", berichtete das Blatt. Der "Tagesspiegel" berief sich auf das bislang unveröffentlichte Gutachten des BfV zur AfD, das der Redaktion vorliege.

Gauland wird darin demnach auch eine "Diffamierung derjenigen, die nicht Bestandteil der eigenen, aufgewerteten Gruppe sind", zur Last gelegt. Vorgehalten werden dem AfD-Chef zudem Äußerungen in einer Rede im Juni 2016, wonach es die Politik vieler gesellschaftlicher Kräfte und der Kirchen sei, "dass dieses Land von der Erde verschwindet und sozusagen nur noch irgendeine uns fremde Bevölkerung hier lebt".

Gutachten über die AfD

Außerdem befürworte Gauland "eindeutig eine Abschiebepolitik, die Migranten Folter, Todesstrafe oder sonstigen Beeinträchtigungen der Menschenwürde aussetzt", heiße es in dem Gutachten weiter. Generell habe der AfD-Chef beispielsweise in seiner Rede auf dem brandenburgischen AfD-Landesparteitag 2018 "die demokratische Ordnung als Ganzes in Frage gestellt, als angebliches Unrechtsregime gebrandmarkt und ihr letztlich die Legitimation abgesprochen".

Das Gutachten ist die Grundlage für die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die AfD insgesamt als sogenannten Prüffall einzustufen. Dies bedeutet eine verstärkte Beobachtung, wenn auch zunächst nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln, sondern nur durch eine Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen.


Die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und die rechtsnationale Vereinigung Der Flügel um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wurden hingegen zu Verdachtsfällen erklärt. Das erlaubt eine nachrichtendienstliche Observation oder die Kooperation mit V-Leuten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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