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Änderung von Artikel 6 des GG - Kinderrechte ins Grundgesetz: Grüne legen Gesetzentwurf vor


Kinderrechte ins Grundgesetz: Grüne legen Gesetzentwurf vor

Von dpa
31.05.2019Lesedauer: 3 Min.
Plakat des Deutschen Kinderhilfswerks mit der Aufschrift "Kinderrechte".Vergrößern des BildesPlakat des Deutschen Kinderhilfswerks mit der Aufschrift "Kinderrechte". (Quelle: Christoph Soeder./dpa)
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Berlin (dpa) - Beim Thema Kinderrechte ins Grundgesetz preschen die Grünen vor: Die Fraktion will in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.

In dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, geht es konkret um eine Änderung von Artikel 6 des Grundgesetzes. Es ist nicht das erste Mal, dass ein solcher Anlauf unternommen wird. Aber die Chancen für das Thema stehen grundsätzlich besser denn je, denn auch die Parteien der großen Koalition haben sich vorgenommen, das Grundgesetz zu Gunsten der Kleinsten in der Gesellschaft zu ändern. Unumstritten ist das alles aber nicht.

Nach dem Vorschlag der Grünen soll in Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem es um Eltern, Familie und Kinder geht, ein neuer Absatz 4a eingefügt werden - mit folgendem Text: "Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Bei allen Angelegenheiten, die das Kind betreffen, ist es entsprechend Alter und Reife zu beteiligen; Wille und zuvörderst Wohl des Kindes sind maßgeblich zu berücksichtigen."

Anlässlich des Internationalen Kindertags an diesem Samstag sagte die für Familie zuständige Grünen-Politikerin Katja Dörner der Deutschen Presse-Agentur: "Starke Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, weil sie dann den Staat dazu verpflichten, die Interessen von Kindern endlich bei allen Entscheidungen mitzudenken". Der Gesetzentwurf soll nach Angaben aus der Fraktion am kommenden Donnerstag (6. Juni) im Bundestag debattiert werden.

An einer Grundgesetzänderung zu Gunsten der Kinder arbeitet derzeit auch eine Expertengruppe von Bund und Ländern. Hintergrund: Auch die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Verfassung um Kinderrechte zu ergänzen. Die Expertengruppe soll bis Jahresende Vorschläge machen, an welcher Stelle das Grundgesetz geändert werden könnte. Für die Verfassungsänderung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat notwendig.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und der Kinderschutzbund machen Druck bei dem Thema. Aber es gibt auch kritische Stimmen. So lehnt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ab, wie er im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur deutlich macht.

"Ich bin skeptisch, ob das nötig ist", sagt Papier. Die Grundrechte des Grundgesetzes stünden allen Menschen zu, auch den Kindern. "Das Kind hat eine eigene Würde, und es hat eigene Grundrechte, und es hat damit auch Anspruch auf den Schutz des Staates und auf die Gewährleistung seiner grundrechtlich verbürgten Rechte."

Papier verweist darauf, dass Kinderrechte außerdem durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts immer wieder rechtlich bindend betont worden seien. Das Kindeswohl extra aufzunehmen in das Grundgesetz, sei sicherlich gut gemeint, sagt der ehemalige oberste Verfassungsrichter. Er sei aber dagegen, das Grundgesetz "symbolisch zu überfrachten", mit Versprechungen die nicht über das hinausgehen, was das Verfassungsrecht ohnehin schon besage.

Familienministerin Franziska Giffey sieht dagegen konkrete Auswirkungen, würden die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen: Zum Beispiel müsse dann bei der Stadtplanung genauer geprüft werden, ob wirklich ein neues Bürogebäude oder doch ein Spielplatz gebaut werde. Der Deutsche Kinderschutzbund nennt die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz "überfällig". Nur damit würden Kinder "endlich als vollwertige Persönlichkeiten respektiert, und ihre freie Entfaltung wäre verfassungsgemäß geschützt", so der Verband.

Anläufe, das Grundgesetz um Kinderrechte zu ergänzen, gab es in den vergangenen Jahren schon mehrere. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages listet in einer Ausarbeitung von 2017 verschiedene Bundesratsinitiativen von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern auf sowie Anträge der Fraktionen von SPD, Grünen und Linken, die zu dem Thema bereits in den Bundestag eingebracht wurden.

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Von Florian Schmidt

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