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Corona-Regelung: Gericht in Niedersachsen kippt Feuerwerksverbot an Silvester


Corona-Regelung
Gericht in Niedersachsen kippt Feuerwerksverbot an Silvester

Von dpa, dru

Aktualisiert am 19.12.2020Lesedauer: 3 Min.
Raketen: Das Gericht in Lüneburg sieht es nicht als erwiesen an, dass ein Feuerwerksverbot zum Infektionsschutz beiträgt (Symbolbild).Vergrößern des BildesRaketen: Das Gericht in Lüneburg sieht es nicht als erwiesen an, dass ein Feuerwerksverbot zum Infektionsschutz beiträgt (Symbolbild). (Quelle: localpic/imago-images-bilder)
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Die Landesregierung in Hannover befürchtet Menschenansammlungen wegen des Böllerns an Silvester. Doch ihr generelles Feuerwerksverbot geht dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg deutlich zu weit.

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts. Die neue Fassung der Corona-Verordnung verbietet in Paragraf 10a nicht nur den Verkauf, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen. Das Verbot sollte landesweit seit dem vergangenen Mittwoch bis zum 10. Januar 2021 gelten.

Dagegen hatte sich der Rechtsanwalt Mark-Oliver Otto mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt. Er machte geltend, dass das Feuerwerksverbot keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme sei. Insbesondere sei nicht nötig, dass es sich umfassend auf alle Arten von Feuerwerkskörpern und alle Orte erstrecke. "Das Verbot hat mich massiv geärgert", sagte Otto am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. "Beim Böllern hält man naturgemäß Abstand", betonte der Jurist. Außerdem seien zum Beispiel an einem Feldrand auf dem Land keine Menschenansammlungen an Silvester zu erwarten.

Gericht: Böllerverbot untauglich für Infektionsschutz

Der 13. Senat des OVG gab dem Antrag des Klägers statt. Nach Auffassung der Richter dürften mit Infektionsschutzmaßnahmen nur "infektionsschutzrechtlich legitime Ziele" verfolgt werden, wie die Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Dazu zählten aber nicht die Gefahren, die sich aus dem Umgang mit Feuerwerkskörpern ergäben. Deswegen sei das Böllerverbot zum Erreichen der infektionsschutzrechtlichen Ziele kaum geeignet, nicht erforderlich und auch nicht angemessen.

Nicht alle Feuerwerkskörper gleich zu bewerten

Zwar habe der Umgang mit Feuerwerkskörpern gerade in der Silvesternacht in der Vergangenheit zu zahlreichen Verletzungen geführt. Dies sei auch in diesem Jahr zu erwarten. Allerdings reduzierten diese kurzzeitig gebundenen Behandlungskapazitäten nicht die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten.

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Zudem sei ein umfassendes Verbot aller Arten von Feuerwerkskörpern nicht erforderlich, argumentierten die Richter. So hätten beispielsweise Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk nicht das Potenzial, die Ansammlung einer größeren Zahl von Personen zu provozieren.

Köln verbietet Böllern in belebten Zonen

Derweil hat die Stadt Köln das Böllern an Silvester zumindest in einigen Gebieten der Stadt untersagt – und dies ebenfalls mit Bezug auf die Corona-Lage. Vom 31. Dezember, 20 Uhr, bis 1. Januar, 3 Uhr, sei in bekannten Böller-Hotspots das Zünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Raketen, bengalischem Feuer, Rauchpulver oder anderen pyrotechnischen Gegenständen verboten, teilte die Stadt am Freitag mit.

Das Verbot gilt unter anderem für die Domumgebung, die Altstadt, die Rheinufer und Ausgehbereiche wie das Belgische Viertel. Es soll dazu dienen, die Bildung von Menschenansammlungen zu verhindern. Zudem soll es Überbelastungen in den Krankenhäusern verhindern.

Niederlande: Bürger sollen Böller abliefern

Noch einen Schritt weiter gehen die Behörden in den Niederlanden. Denn dort ist derzeit nicht nur der Verkauf und der Einsatz von Feuerwerkskörpern verboten, sondern auch der Besitz und die Lagerung zu Hause. Amsterdam und andere Städte haben die Einwohner deshalb aufgefordert, ihrer Böller-Vorräte bei den Behörden abzugeben.

"Feuerwerk zu Hause? Geldbuße vermeiden und abliefern!", heißt es seit Freitag etwa auf der Website der niederländischen Hauptstadt. Mit dem landesweiten Verbot, das seit dem 1. Dezember gilt, wollen die Behörden erklärtermaßen verhindern, dass die wegen der Corona-Krise stark beanspruchten medizinischen Notdienste sich um den Jahreswechsel herum auch noch um Verletzungen durch Böllern kümmern müssen.

Bei Verstößen drohen Bußgelder und Strafanzeigen. Die Bürgermeister der vier Großstädte hätten daher beschlossen, Sammelstellen einzurichten, bei denen pro Person bis zu 25 Kilogramm Feuerwerkskörper straffrei und kostenlos abgegeben werden können, berichtete ANP. Auch besonders schwere Kracher, deren Verkauf und Besitz schon vor dem jetzigen Verbot illegal waren, könnten auf diese Weise straffrei entsorgt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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