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Corona-Lockerungen in Deutschland: Das sind die Beschlüsse vom Gipfel


Corona-Gipfel zum Lockdown
Das ist der neue Öffnungsfahrplan von Bund und Ländern

Von t-online, aj

Aktualisiert am 04.03.2021Lesedauer: 4 Min.
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Neue Corona-Öffnungsstrategie: Auf diesen Fünf-Stufen-Plan haben sich Bund und Länder verständigt. (Quelle: reuters)
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Bund und Länder haben sich auf einen Fünf-Stufen-Plan für die Lockerungen der Corona-Auflagen verständigt. Der Lockdown wird verlängert – allerdings mit Öffnungsmöglichkeiten je nach Infektionslage. Eine Übersicht.

Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird angesichts weiter hoher Infektionszahlen grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Allerdings soll es je nach Infektionslage viele Öffnungsmöglichkeiten geben. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länder-Ministerpräsidenten am Mittwoch in Berlin in stundenlangen Verhandlungen beschlossen.

Vereinbart wurde ein Fünf-Stufen-Plan für die Lockerungen der Corona-Auflagen mit eingebauter Notbremse: Führen einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen in einer Region, werden automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen.

Laut dem Beschlusspapier ist zudem die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner als Maßstab für Lockerungen vom Tisch. Stattdessen gelten die Werte 50 und 100. Lediglich für die Erweiterung von Kontaktmöglichkeiten ist die Inzidenz von 35 künftig noch wirksam.

Hier der Überblick über die Beschlüsse:

Erster Öffnungsschritt ab Montag

  • Kontaktbeschränkungen: Die strenge Begrenzung privater Kontakte wird gelockert. Vom kommenden Montag an sind wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch beschränkt auf maximal fünf Personen plus Kinder bis 14 Jahre. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 neuen Infektionen pro Woche können es auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen sein. Kinder bis 14 Jahre sind auch hiervon ausgenommen. Bisher darf sich ein Hausstand mit maximal einer Person eines anderen Hausstandes treffen.
  • Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können bei Einhaltung von Hygieneauflagen bundesweit wieder öffnen. In einigen Ländern sind diese Geschäfte trotz der Corona-Pandemie bereits offen.Voraussetzung ist, dass Hygienekonzepte und eine Kundenbegrenzung eingehalten werden. Auch Fahr- und Flugschulen können den Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.
  • Homeoffice: Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten wann immer möglich das Arbeiten daheim zu erlauben, soll bis zum 30. April verlängert werden.

Zweiter Öffnungsschritt ab Montag – nach Inzidenz

  • Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 neuen Fällen je 100.000 Einwohner dürfen neben Terminshopping-Angeboten im Einzelhandel auch Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten für Besucher mit Terminbuchung öffnen.
  • Sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie etwa Massagen sollen wieder erlaubt werden. Was genau gemeint ist, kann sich von Land zu Land unterscheiden. Auch der Unterricht in Fahr- und Flugschulen soll wieder losgehen. Kunden müssen einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorweisen, falls sie bei ihrem Termin die Maske nicht aufbehalten können (zum Beispiel bei Kosmetik oder Rasuren).
  • Sport: Erlaubt sein soll dann auch Individualsport alleine oder zu zweit sowie Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich.

Weitere Öffnungen bei positiver Entwicklung

  • Angedacht sind zwei weitere Öffnungsschritte frühestens ab dem 22. März sowie ab dem 5. April, die von der Entwicklung der Infektionszahlen abhängen. Entscheidendes Kriterium bleiben auch dabei die Inzidenzwerte von unter 50 oder unter 100 Neuinfektionen.


Stufe drei (frühestens ab 8. März):

  • Stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner: Weitere Öffnungen landesweit oder regional im Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten möglich. Maximal 10 Personen sollen an frischer Luft kontaktfrei zusammen Sport treiben dürfen.
  • Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 Neuinfektionen oder stabile oder sinkende Inzidenz von unter 100: Einzelhandel sowie Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten können Termine zum Einkauf oder Besuch vergeben. Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten können draußen gemeinsam Sport treiben. Bei Kindern bis 14 Jahren ist eine Gruppe von bis zu zwanzig erlaubt.

Stufe vier (frühestens ab 22. März): Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der dritten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

  • Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport draußen erlaubt.
  • Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder Inzidenz stabil oder sinkend unter 100 Neuinfektionen: Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Ein tagesaktueller Covid-19-Test ist nötig, wenn sich mehrere Haushalte einen Tisch teilen, für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Das Gleiche gilt für kontaktfreien Sport drinnen oder Kontaktsport draußen. Die Beschlüsse für den Sport im Detail finden Sie hier.

Stufe fünf (frühestens ab 5. April): Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der vierten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

  • Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern an frischer Luft, Kontaktsport drinnen.
  • Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder stabile oder sinkende Inzidenz unter 100 Neuinfektionen: Weitere Öffnung des Einzelhandels mit Kundenbegrenzung, kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport ohne Testzwang draußen.

Einbau einer Notbremse

  • Je nach Entwicklung der Infektionszahlen sollen laut der Beschlussvorlage Lockerungen auch wieder zurückgenommen werden. So treten etwa wieder strengere Kontaktbeschränkungen ein, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Land oder einer Region an drei aufeinander folgenden Tagen über einem Wert von über 100 liegt. Ab dem zweiten Werktag danach gilt dann wieder wie momentan, dass ein Haushalt nur eine weiteren Menschen treffen darf.
  • Auch bei den Öffnungsschritten im Handel oder im Freizeitbereich ist vorgesehen, dass ab diesem Wert wieder die derzeitigen Lockdown-Regeln greifen.

Impfungen und Tests

  • Alle Bürger sollen die Möglichkeit haben, sich kostenlos testen zu lassen. Personal in Schulen und Kitas sowie Schülerinnen und Schüler sollen pro "Präsenzwoche" mindestens einen kostenlosen Schnelltest erhalten. Beschäftigten, die nicht zu Hause arbeiten, soll in Unternehmen ein Test angeboten werden.
  • Der maximale Zeitraum zwischen der ersten und der zweiten Impfung soll künftig möglichst ausgeschöpft werden. Bund und Länder gehen zudem davon aus, dass ältere Menschen bald auch mit dem Impfstoff von Astrazeneca geimpft werden kann. Dieser wird bislang nur für unter 65-Jährige empfohlen.
  • Ab Ende März oder Anfang April sollen zudem die Hausärzte "umfassend" in die Impfungen eingebunden werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Derzeit liegen 161 Kreise in Deutschland unter der Inzidenz-Schwelle von 50 oder darunter. Das ging aus Daten des Robert Koch-Instituts von Mittwochmorgen hervor. Fachleute gehen wegen der Verbreitung ansteckender Varianten nicht davon aus, dass die Inzidenz in nächster Zeit flächendeckend fällt.

Am 22. März wollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten über das weitere Vorgehen beraten. Es soll dann um Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels gehen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa, AFP und Reuters
  • Beschlusspapier der MPK
  • Eigene Recherchen
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