t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschland

Corona in Deutschland: Wird der Lockdown bis in den April verlängert?


Vorlage für Corona-Gipfel
Lockdown soll bis in den April verlängert werden

Von afp, t-online, lw

Aktualisiert am 21.03.2021Lesedauer: 3 Min.
Geschlossene Geschäfte in Krefeld: Der Lockdown soll bis in den April hinein verlängert werden.Vergrößern des BildesGeschlossene Geschäfte in Krefeld: Der Lockdown soll bis in den April hinein verlängert werden. (Quelle: Rupert Oberhäuser/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die Corona-Zahlen steigen rasant, nun entscheiden Bund und Länder an diesem Montag über das weitere Vorgehen. Eine erste Beschlussvorlage gibt einen Einblick in die Pläne.

Der in Deutschland geltende Corona-Lockdown soll offenbar bis in den April hinein verlängert werden. Dies geht aus dem Entwurf für eine Beschlussvorlage für die Bund-Länder-Spitzenberatungen am Montag hervor, der t-online vorliegt. Ein exaktes Datum für das Ende der Maßnahmen ist in dem Papier noch nicht enthalten. Am Montag beraten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die Vorschläge sind noch nicht mit den anderen Beteiligten abgestimmt, sie kommen offenbar von den SPD-regierten Bundesländern (A-Länder).

In dem Entwurf wird erneut eine "Notbremse" für das Erreichen eines Inzidenzwerts von 100 festgelegt. Dann sollen die Kontaktbeschränkungen wieder auf einen Haushalt plus eine weitere Person verschärft werden. Auf diese Regel hatten sich Bund und Länder bereits beim letzten Gipfel geeinigt. Einige Bundesländer halten sich bislang aber nicht daran.

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Generelle neue Öffnungsschritte sieht der Entwurf nicht vor – er verweist vielmehr auf das "wiederum starke Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik". Allerdings solle es Ländern und Regionen ermöglicht werden, "zeitlich befristete Modellprojekte" zu starten, um "mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen".

Entwurf sieht "kontaktarmen Urlaub" vor

Dabei sollten sie die "Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes" untersuchen. "Zentrale Bedingungen dabei sind negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene und eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst", heißt es in der Vorlage.

Unternehmen sollen dem Entwurf zufolge verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern zwei Schnelltests pro Woche zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende Regelung soll bis Ende März erlassen werden. "Wo Homeoffice nicht möglich ist, sind immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, verpflichtend medizinische Masken zu tragen", heißt es. Diese Verpflichtung werde der Bund in die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufnehmen.

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

In dem Entwurf wird zudem erwogen, den Bürgerinnen und Bürgern Ferienreisen nach dem Prinzip des "kontaktarmen Urlaubs" im jeweils eigenen Bundesland zu ermöglichen. Voraussetzung seien die "Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen, strenge Hygieneauflagen und die Umsetzung eines Testregimes". Dieser Passus in dem Entwurf ist in eckige Klammern gesetzt – dies deutet darauf hin, dass hier noch Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern besteht. Mehr dazu lesen Sie hier.

Test- und Quarantänepflicht für Auslandsreisen

Dem Entwurf zufolge soll außerdem eine Test- und Quarantänepflicht für alle Auslandsreisenden und damit auch für Mallorca-Urlauber eingeführt werden. "Reisen, insbesondere Urlaubsreisen ins Ausland müssen daher unabhängig von Inzidenzen im Zielland mit einer epidemiologisch gebotenen Quarantäne und einer Testpflicht vor Rückreise und bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verbunden sein", heißt es in dem Papier.

Die Vorlage schlägt zudem ein "Sonderprogramm des Bundes" für den Tourismus und verwandte Bereiche vor, das über die bisherigen Hilfsprogramme hinausreichen soll. Dieses Sonderprogramm könnte dann gestartet werden, wenn "die epidemiologische Lage eine wirtschaftlich relevante Öffnung zu Ostern nicht möglich machen" sollte, wie es in der Vorlage heißt.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels berichtete t-online, es handle sich um einen Entwurf des Kanzleramts. Diese Information dementierte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) jedoch. Der Entwurf kommt von den SPD-geführten Ländern.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
  • Entwurf der Beschlussvorlage (Stand: 20. März, 20.40 Uhr)
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website