Lockdown soll bis in den April verlÀngert werden
Die Corona-Zahlen steigen rasant, nun entscheiden Bund und LĂ€nder an diesem Montag ĂŒber das weitere Vorgehen. Eine erste Beschlussvorlage gibt einen Einblick in die PlĂ€ne.
Der in Deutschland geltende Corona-Lockdown soll offenbar bis in den April hinein verlĂ€ngert werden. Dies geht aus dem Entwurf fĂŒr eine Beschlussvorlage fĂŒr die Bund-LĂ€nder-Spitzenberatungen am Montag hervor, der t-online vorliegt. Ein exaktes Datum fĂŒr das Ende der MaĂnahmen ist in dem Papier noch nicht enthalten. Am Montag beraten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die MinisterprĂ€sidenten ĂŒber das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die VorschlĂ€ge sind noch nicht mit den anderen Beteiligten abgestimmt, sie kommen offenbar von den SPD-regierten BundeslĂ€ndern (A-LĂ€nder).
In dem Entwurf wird erneut eine "Notbremse" fĂŒr das Erreichen eines Inzidenzwerts von 100 festgelegt. Dann sollen die KontaktbeschrĂ€nkungen wieder auf einen Haushalt plus eine weitere Person verschĂ€rft werden. Auf diese Regel hatten sich Bund und LĂ€nder bereits beim letzten Gipfel geeinigt. Einige BundeslĂ€nder halten sich bislang aber nicht daran.
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Generelle neue Ăffnungsschritte sieht der Entwurf nicht vor â er verweist vielmehr auf das "wiederum starke Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik". Allerdings solle es LĂ€ndern und Regionen ermöglicht werden, "zeitlich befristete Modellprojekte" zu starten, um "mit strengen SchutzmaĂnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen".
Entwurf sieht "kontaktarmen Urlaub" vor
Dabei sollten sie die "Umsetzbarkeit von Ăffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes" untersuchen. "Zentrale Bedingungen dabei sind negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestĂŒtzte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis, rĂ€umliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene und eine enge RĂŒckkopplung an den Ăffentlichen Gesundheitsdienst", heiĂt es in der Vorlage.
Unternehmen sollen dem Entwurf zufolge verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern zwei Schnelltests pro Woche zur VerfĂŒgung zu stellen. Eine entsprechende Regelung soll bis Ende MĂ€rz erlassen werden. "Wo Homeoffice nicht möglich ist, sind immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, verpflichtend medizinische Masken zu tragen", heiĂt es. Diese Verpflichtung werde der Bund in die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufnehmen.
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In dem Entwurf wird zudem erwogen, den BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern Ferienreisen nach dem Prinzip des "kontaktarmen Urlaubs" im jeweils eigenen Bundesland zu ermöglichen. Voraussetzung seien die "Beachtung der geltenden KontaktbeschrĂ€nkungen, strenge Hygieneauflagen und die Umsetzung eines Testregimes". Dieser Passus in dem Entwurf ist in eckige Klammern gesetzt â dies deutet darauf hin, dass hier noch Abstimmungsbedarf zwischen Bund und LĂ€ndern besteht. Mehr dazu lesen Sie hier.
Test- und QuarantĂ€nepflicht fĂŒr Auslandsreisen
Dem Entwurf zufolge soll auĂerdem eine Test- und QuarantĂ€nepflicht fĂŒr alle Auslandsreisenden und damit auch fĂŒr Mallorca-Urlauber eingefĂŒhrt werden. "Reisen, insbesondere Urlaubsreisen ins Ausland mĂŒssen daher unabhĂ€ngig von Inzidenzen im Zielland mit einer epidemiologisch gebotenen QuarantĂ€ne und einer Testpflicht vor RĂŒckreise und bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verbunden sein", heiĂt es in dem Papier.
Die Vorlage schlĂ€gt zudem ein "Sonderprogramm des Bundes" fĂŒr den Tourismus und verwandte Bereiche vor, das ĂŒber die bisherigen Hilfsprogramme hinausreichen soll. Dieses Sonderprogramm könnte dann gestartet werden, wenn "die epidemiologische Lage eine wirtschaftlich relevante Ăffnung zu Ostern nicht möglich machen" sollte, wie es in der Vorlage heiĂt.
Anmerkung der Redaktion: In einer frĂŒheren Version des Artikels berichtete t-online, es handle sich um einen Entwurf des Kanzleramts. Diese Information dementierte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) jedoch. Der Entwurf kommt von den SPD-gefĂŒhrten LĂ€ndern.