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Corona-Pandemie: Diese Regeln gelten ab heute für Reiserückkehrer


Kontrollen an Binnengrenze
Diese Regeln gelten jetzt für Reiserückkehrer

Von dpa
Aktualisiert am 01.08.2021Lesedauer: 3 Min.
Ein Polizeibeamter kontrolliert Einreisende an der Grenze zu den Niederlanden (Archivbild). Seit heute gelten strengere Einreiseregeln für Rückkehrer aus dem Urlaub.Vergrößern des BildesEin Polizeibeamter kontrolliert Einreisende an der Grenze zu den Niederlanden (Archivbild). Seit heute gelten strengere Einreiseregeln für Rückkehrer aus dem Urlaub. (Quelle: Guido Kirchner/dpa-bilder)
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Seit Mitternacht müssen Einreisende nach Deutschland einen negativen Corona-Test, Impfung oder Genesung vorweisen. Bundesinnenminister Horst Seehofer hat stichprobenartige Kontrollen angekündigt.

Zum Start der Corona-Testpflichten für Reiserückkehrer aus dem Ausland an diesem Sonntag hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Kontrollen angekündigt. "Wer nach Deutschland einreist, muss damit rechnen, kontrolliert zu werden. Bundes- und Landespolizei arbeiten hier Hand in Hand", sagte er der "Bild am Sonntag".

An den Binnengrenzen werde es Stichproben geben, um kilometerlange Staus im Urlaubsverkehr zu verhindern. "Bei Einreisen aus Ländern außerhalb der EU, an den Flug- und Seehäfen wird jeder kontrolliert, ohne Ausnahme." Wer keinen negativen Test habe, müsse eventuell in Quarantäne, und es drohten "empfindliche Bußgelder".

Für alle Einreisenden ab 12 Jahren

Seit Sonntag gilt bei der Einreise nach Deutschland eine Testpflicht. Damit soll eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zum Ende der Sommerferien verhindert werden. Alle Menschen ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist - mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gab es schon für alle Flugpassagiere. Jetzt gilt sie für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.

Seehofer sprach sich dagegen aus, mit weiteren Maßnahmen den Druck auf Impfverweigerer zu erhöhen: "Wir haben bislang ein gut funktionierendes Prinzip für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Daran sollten wir festhalten. Ich halte auch nichts davon, direkten oder indirekten Druck auszuüben, was die Impfung angeht." Er sprach sich aber dafür aus, stärker als bisher für die Impfung zu werben. "Sie ist der einzige Weg, der uns aus der Pandemie herausbringt. Ohne eine ausreichende Impfquote in der Bevölkerung hüpfen wir nur von Welle zu Welle."

Die neuen Regeln für Rückreisende:

NACHWEISPFLICHT: Alle ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Diese Vorgabe gab es schon für alle Flugpassagiere, nun gilt sie auch für Einreisen per Auto, Bahn oder Schiff.

VIRUSVARIANTENGEBIETE: Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht.

KONTROLLEN: Den jeweiligen Nachweis muss man bei der Einreise dabei haben und bei "stichprobenhaften" Überprüfungen durch die Behörden vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. Grenzkontrollen aller Autos sind nicht geplant.

TESTS: Im Ausland sind Schnelltests oder PCR-Tests möglich - auf eigene Kosten. Schnelltests dürfen bei der Einreise in Deutschland höchstens 48 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden. Für Schnelltests verkürzt sich die Frist bei Virusvariantengebieten auf 24 Stunden.

RISIKOGEBIETE: Es gibt statt drei nur noch zwei Kategorien für weltweite Regionen mit höherem Infektionsrisiko. Neben den Virusvariantengebieten sind dies "Hochrisikogebiete" mit besonders hohen Fallzahlen. Ein Indiz: eine Sieben-Tage-Inzidenz von "deutlich mehr als 100". Betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren.

QUARANTÄNE: Rückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen zehn Tage in Quarantäne, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf endet die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach Einreise. Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne. Bei Virusvariantengebieten gilt weiterhin eine in der Regel nicht verkürzbare Quarantäne von 14 Tagen.

ANMELDUNG: Urlauber aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten müssen sich weiter beim amtlichen digitalen Einreiseportal anmelden. Auch Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind dort hochzuladen, sobald man sie hat.

SANKTIONEN: Bei Verstößen drohen Bußgelder - etwa gegen die Pflicht sich anzumelden, Nachweise vorzulegen oder in Quarantäne zu gehen. Auch Verkehrsunternehmen drohen Bußgelder bei Verstößen. Generell können Bußgelder bei krassen Verstößen bis zu 25 000 Euro betragen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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