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Corona-Maßnahmen der Ampelparteien: Bundesrat stimmt zu


Einstimmig angenommen
Bundesrat stimmt für neue Corona-Maßnahmen der Ampel

Von afp, t-online
Aktualisiert am 19.11.2021Lesedauer: 3 Min.
Volker Bouffier bei seiner Rede im Bundesrat: Trotz Bedenken der CDU- und CSU-geführten Bundesländer wurde das neue Infektionsschutzgesetz einstimmig angenommen.Vergrößern des BildesVolker Bouffier bei seiner Rede im Bundesrat: Trotz Bedenken der CDU- und CSU-geführten Bundesländer wurde das neue Infektionsschutzgesetz einstimmig angenommen. (Quelle: Wolfgang Kumm/dpa-bilder)
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Zunächst hatten die Länder mit CDU- und CSU-Beteiligung ihren Widerstand angekündigt: Nun hat der Bundesrat allerdings doch dem Maßnahmenpaket der Ampelparteien zugestimmt. Möglich wurde das durch einen Kompromiss.

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat einstimmig dem neuen Infektionsschutzgesetz der Ampelparteien zugestimmt. Mit dem neuen Gesetz sollen Maßnahmen in der Corona-Pandemie auch nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November ermöglicht werden.

Die Union hatte ursprünglich eine Blockade angedeutet: Ohne die Länder mit CDU und CSU in der Regierung gibt es im Bundesrat keine Mehrheit. Nach der Bund-Länder-Runde am Donnerstag hatte sich jedoch schon ein Kompromiss abgezeichnet: Es wurde vereinbart, dass das von SPD, Grünen und FDP eingebrachte Gesetz bereits in drei Wochen evaluiert und gegebenenfalls nachgebessert werden soll.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte in seiner Rede angekündigt, er werde der Reform trotz Bedenken im Bundesrat zustimmen. Ähnlich hatten sich auch Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Reiner Haseloff aus Sachsen-Anhalt geäußert. Auch Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Schleswig-Holstein hatten im Vorfeld ihre Zustimmung angekündigt. Wüst verwies auf die vereinbarte Evaluierung der Maßnahmen: Sie ermögliche unionsgeführten Ländern eine Zustimmung.

Konkret enthält das neue Gesetz folgende Eckpunkte:

► 3G in öffentlichen Verkehrsmitteln

In Bussen und Bahnen soll künftig bundesweit die 3G-Regel gelten. Fahrgäste müssen also einen negativen Test vorlegen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Die Regelung gilt auch für Inlandsflüge, ausgenommen sind hingegen Taxis und die Schülerbeförderung. Die Art und Weise der Kontrollen bleibt den Verkehrsunternehmen überlassen. In der Regel werden sie wohl im Rahmen der Fahrscheinkontrolle gemacht werden.

► 3G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht

Bundesweit sollen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber einen Impfnachweis oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Sind sie weder geimpft noch genesen, müssen sie täglich vor Betreten ihres Arbeitsplatzes einen aktuellen Corona-Test vorlegen. Arbeitgebern droht ein Bußgeld, wenn sie den Status nicht kontrollieren. Wenn sich Beschäftigte der 3G-Regel entziehen, muss der Arbeitgeber versuchen, ein Arbeiten ohne direkten Kontakt zu anderen Mitarbeitern zu ermöglichen. Ist das nicht möglich, droht den Betroffenen Lohnverlust – und im Zweifelsfall sogar die Kündigung.

Zudem soll die zum 1. Juli aufgehobene Homeoffice-Pflicht wieder aktiviert werden: Wenn keine zwingenden Gründe entgegenstehen, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Arbeit im Homeoffice anbieten. Die Beschäftigten wiederum müssen das Angebot annehmen, wenn keine Gründe entgegenstehen.

► Keine Schließungen der Geschäfte

Geschäfte sollen geöffnet bleiben, Schließungen sind nicht geplant. Allerdings gilt hier weiter die Maskenpflicht.

► Bars und Restaurants bleiben geöffnet

Restaurants und Bars können geöffnet bleiben, wenn sie ihre Sitzplätze unter Einhaltung der jeweiligen Hygieneregeln anbieten. Es könnte aber zu Schließungen kommen, wenn es zu eng wird, um die Regeln einhalten zu können.

► 2G bei Freizeitaktivitäten

Beim Besuch von Theatern, Kinos, Fitnessstudios oder Fußballstadien können Länder die 2G-Regel vorschreiben. Das heißt, dass Ungeimpfte auch mit einem negativen Corona-Test nicht mehr an diesen Freizeitaktivitäten teilhaben können. Für Veranstaltungen kommt zudem 2G+ infrage: Dann müssten Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen. Auch Kapazitätsbegrenzungen soll es geben können.

► Länderklausel: Härtere Maßnahmen möglich

Nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollen die Länder auch künftig mit schärferen Maßnahmen in Eigenregie handeln können – dann müssen dies aber die jeweiligen Landesparlamente beschließen. Zu den möglichen Maßnahmen gehören Personenbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen sowie Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum.

Ausgangssperren oder das generelle Verbot für Veranstaltungen oder Versammlungen sollen aber ausgeschlossen sein. Das gilt etwa auch für Weihnachtsmärkte oder Gottesdienste. Im konkreten Fall kann es aber durchaus zu Absagen kommen.

► Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen

Einigkeit besteht darüber, dass es für die Mitarbeitenden in den Heimen eine Pflicht zu regelmäßigen Tests geben soll – bei Ungeimpften täglich. Noch nicht verständigt haben sich die Ampelparteien über eine Impfpflicht für die dortigen Beschäftigten. Dies ist nicht Bestandteil des jetzt beratenen Infektionsschutzgesetzes und soll in den kommenden Wochen geklärt werden.

► Geltungsdauer

Die neuen Regeln sollen bis zum 19. März gelten. Der Bundestag kann diese aber schon vorher um bis zu drei weitere Monate verlängern.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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