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Corona-Pandemie: Regierung will schnell Gesetz für Triage vorlegen


Nach Beschwerde behinderter Menschen
Regierung will schnell Gesetz für Triage vorlegen

Von rtr
28.12.2021Lesedauer: 3 Min.
Intensivstation in Duisburg (Archivbild): Das Krankenhauspersonal braucht eine gesetzliche Entscheidungsgrundlage im Falle einer Triage.Vergrößern des BildesIntensivstation in Duisburg (Archivbild): Das Krankenhauspersonal braucht eine gesetzliche Entscheidungsgrundlage im Falle einer Triage. (Quelle: Reichwein/imago-images-bilder)
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Die Corona-Pandemie bringt das Gesundheitswesen und seine Mitarbeiter immer wieder an ihre Grenzen. Für den Ernstfall – die Triage – muss nun eine gesetzliche Grundlage her. Die Regierung will nun rasch handeln.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat eine rasche Reaktion der Bundesregierung zum Triage-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts angekündigt. "Das erste Ziel muss sein, dass es erst gar nicht zu einer Triage kommt. Wenn aber doch, dann bedarf es klarer Regeln, die Menschen mit Handicaps Schutz vor Diskriminierung bieten", schrieb er am Dienstag auf Twitter. Die Bundesregierung werde dazu zügig einen Gesetzentwurf vorlegen.

Der Gesetzgeber muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Vorkehrungen treffen, um bei der Verteilung knapper Intensivbetten jede Benachteiligung von Behinderten wirksam zu verhindern. Die Karlsruher Richter gaben mit ihrem Urteil der Verfassungsbeschwerde mehrerer schwerbehinderter Menschen statt. Da Bundesregierung und Parlament bisher keine Vorkehrungen getroffen hätten, sei das im Grundgesetz ausdrücklich festgelegte Diskriminierungsverbot von Behinderten verletzt.

Benachteiligung von Menschen mit Behinderung verhindern

"Das Bundesverfassungsgericht zeigt auf, dass ein Risiko einer Benachteiligung von Menschen mit einer Behinderung in einer Extremsituation wie einer Triage besteht", erklärte Buschmann in einer am Nachmittag veröffentlichten ausführlicheren Stellungnahme. Der Gesetzgeber müsse daher selbst unverzüglich Vorgaben treffen. "Ich begrüße diese klaren Worte des Bundesverfassungsgerichts."

Gesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßte das Urteil ebenso wie Sozialverbände, Intensivmediziner und Patientenschützer. "Menschen mit Behinderung bedürfen mehr als alle anderen des Schutzes durch den Staat", twitterte der SPD-Politiker und fügte hinzu: "Erst Recht im Falle einer Triage." Durch wirksame Schutzmaßnahmen und Impfungen müsse verhindert werden, dass es überhaupt zu einer Triage komme.

"Das muss genau formuliert werden"

Der Intensivmediziner Uwe Janssens sieht den Gesetzgeber vor einer schwierigen Entscheidung. "Wir hoffen nicht, dass der Gesetzgeber jetzt medizinische Vorgaben macht", sagte Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler, zu Reuters TV. "Das kann er nicht, weil er ist tatsächlich nicht medizinisch unterwegs."

Er müsse einen Rahmen schaffen, dass wie im Organspende-Gesetz die Erfolgsaussicht oder Dringlichkeit zur Anwendung kommen. "Das muss dann aber genau formuliert werden auf die Situation eingeschränkter Ressourcen, zum Beispiel im Rahmen einer Pandemie", forderte der Mediziner.

Bundestag in der Verantwortung

Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Günter Krings, fordert eine schnelle Reaktion der Regierung. "In dieser zentralen ethischen Frage muss der Gesetzgeber selbst dafür sorgen, dass bei einer Triage jede Benachteiligung wegen einer Behinderung verhindert wird", sagte der CDU-Politiker der "Welt". "Die Bundesregierung muss jetzt sehr schnell einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen."

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wies darauf hin, dass er allein über ein Diskriminierungsverbot von Behinderten zu entscheiden hatte, nicht über andere Gruppen. Wie die nun unverzüglich zu treffenden Regelungen inhaltlich auszusehen haben, wurde nicht entschieden. "Bei der konkreten Ausgestaltung kommt dem Gesetzgeber ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu", heißt es in der Entscheidung.

Klinische Erfolgsaussicht entscheidet

Die Verfassungsbeschwerde war von neun Menschen im Alter zwischen 22 und 77 Jahren eingelegt worden. Sie alle haben schwere und schwerste Behinderungen. Acht der Beschwerdeführer waren erfolgreich. Die Eingabe des 77-Jährigen wurde allerdings als unzulässig verworfen, denn der Mann hatte nicht dargelegt, unter welchen Beeinträchtigungen er durch seine Herzkrankheit leidet.

Der Erste Senat zitiert in seiner Entscheidung ärztliche Leitlinien, in der die Priorisierung geregelt ist. Danach ist allein die klinische Erfolgsaussicht einer Behandlung ausschlaggebend dafür, wer zuerst behandelt wird. Dieses Kriterium halten die Karlsruher Verfassungsrichter zwar für unbedenklich. Aber es sei nicht ausgeschlossen, dass die Empfehlungen in ihrer derzeitigen Fassung "zu einem Einfallstor für eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen werden können". So müsse sichergestellt werden, dass nur die Erfolgsaussicht bei der Behandlung der Covid-Krankheit beurteilt werde, nicht die allgemeinen Überlebenschancen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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