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Bundestag hält sich nicht an RKI-Regel – Kritik


"Unverschämtheit"
Bundestag hält sich nicht an RKI-Regel – Kritik

Von dpa
25.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD): "Angesichts der sehr dynamischen Lage wird fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind".Vergrößern des BildesBundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD): "Angesichts der sehr dynamischen Lage wird fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind". (Quelle: C. Hardt/imago-images-bilder)
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Für die Bürger hat das Robert Koch-Institut die Dauer des Genesenenstatus überraschend auf drei Monate verkürzt. Der Bundestag hält jedoch an der alten Regel fest – und erntet Kritik.

Trotz der Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate für die Bürger gilt im Bundestag teilweise weiter die alte Frist. Dies betreffe den Zugang zum Plenum und zu den Ausschüssen, sagte ein Sprecher. Geregelt werde dies durch die Allgemeinverfügung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Für den Zugang zum Arbeitsplatz, also zu den Büros von Abgeordneten, Fraktionen und Bundestagsverwaltung, gelte hingegen die auf 90 Tage verkürzte Frist nach dem Infektionsschutzgesetz.

Der Bundestag hatte am 13. Januar beschlossen, die Entscheidung über den Genesenenstatus dem Robert Koch-Institut (RKI) zu überlassen. Einen Tag später verkürzte das RKI ohne weitere Absprache den Genesenenstatus von sechs auf drei Monate – viele Bürger verloren plötzlich ihren Genesenenstatus, auch die Landesregierungen waren überrascht.

Unionspolitiker kritisieren Sonderregel im Bundestag

Die Regelung kann von Bundestagspräsidentin Bas über eine Änderung ihrer Allgemeinverfügung angepasst werden. "Angesichts der sehr dynamischen Lage wird fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind", erklärte der Bundestagssprecher.

Aus den Reihen der Unionsfraktion kam deutliche Kritik. "Ich fände es ehrlich gesagt seltsam, wenn im Bundestag etwas Anderes gelten würde als in Deutschland insgesamt", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU). Die Frage der Dauer der Geltung des Genesenenstatus sei in allererster Linie medizinisch zu beantworten. Deswegen betreffe es Bundestagsabgeordnete genauso wie andere.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt machte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verantwortlich. "Den Genesenenstatus fachlich fragwürdig auf drei Monate zu verkürzen, aber für den Bundestag bei sechs Monaten zu belassen, ist eine Unverschämtheit", erklärte der CSU-Politiker am Dienstag. "Damit hat Lauterbach der Demokratie einen echten Bärendienst erwiesen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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