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Corona | Genesenen-Status: Bundestag-Sonderregelung "ist eine Unverschämtheit"


Genesenen-Status
Dobrindt kritisiert Bundestagsregelung als "Unverschämtheit"

Von afp
Aktualisiert am 26.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Alexander Dobrindt: Er kritisiert die Ausnahmeregelung im Bundestag.Vergrößern des BildesAlexander Dobrindt: Er kritisiert die Ausnahmeregelung im Bundestag. (Quelle: Political-Moments/imago-images-bilder)
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Nur noch drei Monate gilt man nach einer Corona-Infektion in Deutschland als genesen – für Bundestagsabgeordnete hält der Status allerdings sechs Monate an. Kritik hagelt von allen Seiten.

Rechtsexperten und Politiker kritisieren die Ausnahme für Bundestagsabgeordnete bei der allgemein verschärften Genesenen-Regelung. Der Verfassungsrechtsexperte Christian Hillgruber von der Universität Bonn sagte der "Bild" am Mittwoch, dass es für die "Ungleichbehandlung" von Bürgern und Politikern keinerlei Rechtfertigung gebe: "Entweder die Verkürzung des Genesenen-Status ist aus fachlich-gesundheitlicher Sicht geboten oder nicht, Abgeordnetenstatus hin oder her."

Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus sagte der Zeitung: "Sonderregelungen im Bundestag darf es nicht geben." Sie forderte eine Änderung der zugrundeliegenden Allgemeinverfügung – möglichst noch in den nächsten Tagen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte "Bild" wiederum: "Den Genesenen-Status fachlich fragwürdig auf drei Monate zu verkürzen, aber für den Bundestag bei sechs Monaten zu belassen, ist eine Unverschämtheit."

Zuvor hatte bereits die AfD die Entscheidung des Bundestags kritisiert, dass der Genesenen-Status im Parlament weiterhin für sechs Monate gelten soll – und nicht nur drei Monate, wie vom Robert Koch-Institut kürzlich festgelegt. Ein Bundestagssprecher begründete dies auf Anfrage damit, dass die bereits vor der Änderung durch das RKI für das Parlament erlassene Allgemeinverfügung weiterhin gültig sei.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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