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In Baden-Württemberg dürfen nun auch 16-Jährige wählen


Reform des Wahlrechts
In Baden-Württemberg dürfen nun auch 16-Jährige wählen

Von dpa
06.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Abgeordnete stimmen im Stuttgarter Landtag ab: Eine Reform soll unter anderem dafür sorgen, dass mehr Frauen ins Plenum einziehen.Vergrößern des BildesAbgeordnete stimmen im Stuttgarter Landtag ab: Eine Reform soll unter anderem dafür sorgen, dass mehr Frauen ins Plenum einziehen. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa-bilder)
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Jahrelang ging es Hin und Her, nun ist beschlossen: Auch Minderjährige dürfen den Stuttgarter Landtag wählen. Auf Bundesebene wird ebenfalls über eine Absenkung des Wahlalters diskutiert.

Künftig darf der Landtag in Baden-Württemberg bereits ab einem Alter von 16 Jahren gewählt werden. Das Parlament beschloss nach jahrelangem Ringen am Mittwoch mit der nötigen Zweidrittelmehrheit (106 Ja- und 34 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen) eine entsprechende Reform des Wahlrechts. Grüne, CDU, SPD stimmten dafür, FDP und AfD dagegen. Damit wird nicht nur das Mindestalter für das aktive Wahlrecht für Landtagswahlen, Volksabstimmungen, Volksanträgen und Volksbegehren um zwei Jahre abgesenkt, sondern auch ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt.

Mit der Erststimme wird der Wahlkreis-Kandidat oder die Wahlkreis-Kandidatin direkt gewählt. Der wird weiterhin von den Kreisparteien vor Ort aufgestellt. Die Zweitstimme geht künftig an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt – dadurch haben die Parteien mehr Einfluss bei der Kandidatenkür. Die Sitzverteilung im Landtag bestimmt sich nach der Zweitstimme. Die Reform soll unter anderem dafür sorgen, dass mehr Frauen ins Plenum einziehen.

Auch im Bund wird über eine Senkung des Wahlalters diskutiert, die Ampel-Partner hatten sich dafür im Koalitionsvertrag ausgesprochen. Eine Bundestags-Kommission zur Reform des Wahlrechts soll sich ab Donnerstag diesem und anderen Themen widmen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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