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Arbeitsminister Hubertus Heil rückt angeblich von Homeoffice-Pflicht ab


Neue Corona-Regeln im Herbst
Heil rückt angeblich von Homeoffice-Pflicht ab

Von reuters
30.08.2022Lesedauer: 1 Min.
Hubertus Heil bei der Kabinettsklausur in Meseberg: Im Entwurf der Corona-Arbeitsschutzverordnung verzichtet der Arbeitsminister auf zwei geplante Maßnahmen.Vergrößern des BildesHubertus Heil bei der Kabinettsklausur in Meseberg: Im Entwurf der Corona-Arbeitsschutzverordnung verzichtet der Arbeitsminister auf zwei geplante Maßnahmen. (Quelle: Soeren Stache/dpa)
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Arbeitgeber werden wohl nicht erneut verpflichtet, ihre Beschäftigten im Homeoffice arbeiten zu lassen. Widerstand kam offenbar von der FDP.

Entgegen früheren Plänen will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nun doch auf eine Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht verzichten. In einem der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag vorliegenden Entwurf der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird das ursprünglich ab Oktober geplante Vorhaben zu einer Kann-Regelung abgeschwächt.

Ebenso lässt der SPD-Politiker das in einem früheren Entwurf geplante Vorhaben fallen, Arbeitgeber zu verpflichten, allen in Präsenz Arbeitenden zweimal pro Woche ein Testangebot zu unterbreiten. Dies wird nun zu einem Prüfauftrag abgeschwächt. In Koalitionskreisen hieß es, schärfere Regelungen seien an der FDP gescheitert. Die Regierung will den Entwurf am Mittwoch in der Kabinettssitzung in Meseberg billigen.

BDA-Spitzenverband hatte Pläne kritisiert

Betriebe sollen demnach zum Schutz vor Infektionen Hygienekonzepte erstellen. "Hierzu können neben Maßnahmen zur Umsetzung der AHA+L-Regel und dem Tragen von Schutzmasken auch die Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und durch das Angebot an die Beschäftigten, im Homeoffice zu arbeiten, gehören", heißt es im neuen Entwurf. In einer früheren Fassung hieß es: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen."

Zu Schnelltests am Arbeitsplatz heißt es nun, Arbeitgeber sollten das Angebot an Beschäftigte prüfen, sich regelmäßig kostenfrei zu testen. Die Verordnung soll am 1. Oktober in Kraft treten und am 7. April 2023 auslaufen. Eine während der Corona-Pandemie verfügte Homeoffice-Angebots-Pflicht war im März ausgelaufen. Der BDA-Spitzenverband der Arbeitgeber hatte eine Rückkehr zur Angebots-Pflicht scharf kritisiert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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