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Heizungsgesetz: 77 Fragen beantwortet Habeck der FDP


FDP stellt 77 Fragen: Jetzt antwortet Habeck

Von dpa, t-online, wan

Aktualisiert am 02.06.2023Lesedauer: 4 Min.
imago images 0257780183Vergrößern des BildesRobert Habeck, Bundeswirtschaftsminister: Seine Beamten beantworteten 77 Fragen der FDP zum Heizungsgesetz. (Quelle: IMAGO/Bernd Elmenthaler)
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Die FDP hat viele Fragen zum Heizungsgesetz, 77 hat sie eingereicht. Wirtschaftsminister Habeck präsentierte jetzt die Antworten.

Die FDP will es beim Heizungsgesetz und seinen Auswirkungen genau wissen. In Antworten auf die 77 Fragen der Liberalen wendet sich das Ressort von Minister Robert Habeck (Grüne) gegen einen von FDP-Seite vorgeschlagenen Weg – eine Steuerung über den Preis für den Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2). Das Ministerium warnt vor der Gefahr, dass ohne Preisobergrenzen die Energiepreise sprunghaft stark steigen könnten. Die Fragesteller fanden aber noch weitere mögliche Kostenfallen: die Stromanschlüsse und den Gesamtstromverbrauch.

Habeck hatte nach Ministeriumsangaben am Dienstagabend die Berichterstatter der drei Ampel-Fraktionen eingeladen, um von den FDP-Berichterstattern gestellte teils sehr detaillierten und fachspezifischen Fragen zu beantworten. Diese sind jetzt auch niedergeschrieben worden.

Die FDP will grundsätzliche Nachbesserungen an einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Dieser sieht vor, dass von Anfang 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben wird. Der Umstieg soll durch eine staatliche Förderung sozial abgefedert werden, außerdem soll es Übergangsfristen und Härtefallregelungen geben. Der Umstieg, weitere Kosten und Emissionen beschäftigten die Liberalen am meisten. Lesen Sie im Folgenden eine Zusammenfassung der wichtigsten Themen im Fragen und Antworten-Katalog.

Die Zusatzkosten durch den Stromanschluss

Neue Fragen gibt es zum Beispiel zum Stromverbrauch, wenn plötzlich Millionen neuer Wärmepumpen ans Netz gehen. Das Wirtschaftsministerium sieht hier die Verteilnetzbetreiber in der Pflicht. Es könne aber ein "Ausbaubedarf" an Netzanschlusspunkten geben. "Letztlich hängt es von lokalen Gegebenheiten sowie von den zur Verfügung stehenden Netzkapazitäten ab, ob ein Netz verstärkt oder ausgebaut werden muss."

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Bei der Annahme, dass im Gebäudesektor bis 2030 etwa sechs Millionen Wärmepumpen installiert werden, benötigten diese nach Ministeriumsangaben etwa 35 TWh Strom – bis zum Jahr 2045 dann 93 TWh, wenn man 18 Millionen Pumpen hat. Die Leistung der Wärmepumpen würde im Jahr 2030 bei 26,7 Gigawatt liegen, im Jahr 2045 bei 81,5 Gigawatt. Hoher Stromverbrauch wird für die Monate Oktober bis April angenommen.

Auf die Frage, wie viele Kilometer Stromnetze neu- oder ausgebaut werden müssen, wich das Ministerium aus: Die Planungen der Stromnetzbetreiber berücksichtigten mehrere Faktoren und könnten nicht für Pumpen aufgeschlüsselt werden. Der zusätzliche Stromverbrauch von Wärmepumpen sei aber aufgrund der hohen Effizienz der Geräte gering. Für 2030 mache der Anteil weniger als fünf Prozent aus.

Verstärkung des Anschlusses an manchen Gebäuden nötig

Neben den Kosten für den Einbau der Wärmepumpen könnten für Hausbesitzer auch Ausgaben für einen modifizierten Stromanschluss hinzukommen. "Es kann davon ausgegangen werden, dass vor allem beim Anschluss von Großwärmepumpen für Mehrfamilienhäusern häufiger eine Verstärkung des Stromnetzanschlusses notwendig werden kann." Die Kosten für solche Anschlussveränderungen sind aber laut Aussage des Wirtschaftsministeriums nicht in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgesehen. Man habe lediglich erhöhte Grundgebühren und Zweittarifzähler eingerechnet.

Emissionshandel und Preisobergrenzen

Außerdem wollten die FDP-Fragesteller wissen, ob das Heizungsgesetz auch die EU-Reformbemühungen beim Emissionshandel berücksichtigt – vor allem auch im Hinblick auf den Gebäudesektor. Zwar sehen die Fachministerien eine große Bedeutung des Handels für die Wärmewende. Eine Umgestaltung des geltenden Brennstoffemissionshandels ohne Preisobergrenzen mit einer baldigen Preisbildung am Markt, berge aber laut Ministerium die Gefahr, dass die Preise sprunghaft stark steigen könnten. Das vergangene Jahr habe gezeigt, dass "sprunghaft steigende Energiepreise zu starken sozialen und wirtschaftlichen Verwerfungen führen" könnten. Deshalb setze man sich für Preisobergrenzen oder zumindest Preisbremsmechanismen ein.

Das Wirtschaftsministerium schrieb, die Preisentwicklung beim Emissionshandel und die Entwicklung der Marktpreise für fossile Brennstoffe über längere Zeiträume sei für Eigentümer, die in der Regel keine Erfahrung auf den Energiemärkten hätten, schwer zu prognostizieren und daher bei der Investitionsentscheidung kaum adäquat zu berücksichtigen.

Für die Wärmewende sei ein Mix an Instrumenten notwendig. "Die Entscheidung für eine moderne Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien ist häufig noch mit höheren Investitionskosten verbunden, die sich aber gerade unter Berücksichtigung der langfristigen Kostenwirkungen des Emissionshandels amortisieren dürften" heißt es im Antwortkatalog.

Bis zu 18 Millionen Pumpen benötigt

Bei den 77 Fragen und Antworten geht es um viele Details rund um den Gesetzentwurf. So schreibt das Ministerium, je nach Langfristszenario würden 2045 zwischen 13 bis 18 Millionen Wärmepumpen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung des Gebäudesektors benötigt. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden. Derzeit nutzen nach Branchenangaben rund 1,2 Millionen Kunden in Deutschland Wärmepumpen.

Auf die Frage, aus welchen Mitteln eine etwaige staatliche Förderung für diese Pumpen erfolgen solle, antwortete das Ministerium: Der Klima- und Transformationsfonds - ein Sondertopf neben dem normalen Bundeshaushalt - sei "auskömmlich", um die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen.

Weiter schreibt das Ministerium mit Blick auf Verhandlungen in der EU etwa über eine neue Gebäuderichtlinie, auch vor diesem Hintergrund sei es wichtig, schnell zu einer Einigung bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zu kommen. "Eine bereits beschlossene nationale gesetzliche Regelung stärkt unsere Verhandlungsposition in Brüssel. Wir sollten keinesfalls darauf warten, was in Brüssel entschieden wird, sondern aktiv in Deutschland gestalten."

Kritisch gegenüber Heizkesselverbot

Und einem EU-Vorhaben, dass konventionelle Heizkessel in Zukunft verboten sein sollen, steht Habeck kritisch gegenüber. Im Behördendeutsch heißt das dann: "Die Positionsfindung des BMWK, sowie der Bundesregierung, zur Novellierung der Ökodesignverordnung für die Produktgruppe der Heizgeräte ((EU) No 813/2013) ist im Einzelnen noch nicht abgeschlossen. Ein generelles Inverkehrbringungsverbot für konventionelle Heizkessel sieht das BMWK kritisch."

Habeck hatte sich am Mittwoch wieder zuversichtlicher gezeigt, dass die Reform des Gebäudeenergiegesetzes – das sogenannte Heizungsgesetz – vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden kann. Die Sommerpause beginnt nach dem 7. Juli. Wegen grundsätzlicher Bedenken hatte die FDP verhindert, dass der vom Kabinett bereits beschlossene Gesetzentwurf zum Heizungstausch zum ersten Mal im Bundestag behandelt wurde. Das könnte nun Mitte Juni passieren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • spiegel.de: "Welche 77 Fragen die FDP-Fraktion hatte – und was das Habeck-Ministerium antwortet" (kostenpflichtig)
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