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Krankenhausreform: Gesundheitsminister einigen sich – das sind die Pläne


Medienberichte
Gesundheitsminister einigen sich auf Krankenhausreform

Von t-online, fho

Aktualisiert am 11.07.2023Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:230706-911-004610Vergrößern des BildesSPD-Politiker Karl Lauterbach: Bund und Länder haben sich über eine Krankenhausreform verständigt (Quelle: Felix Kästle/dpa)
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Die Gesundheitsminister haben sich auf eine Krankenhausreform geeinigt. Bund und Länder haben sich über Eckpunkte verständigt.

Die Gesundheitsminister haben sich auf eine Krankenhausreform geeinigt. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium am Montag in Berlin mit. Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin "Spiegel" berichtet. Demnach sollen so künftig verbindliche Qualitätskriterien in Krankenhäusern gelten. Im Sommer solle noch ein Transparenzgesetz folgen.

Eine wichtige Änderung sieht die Einigung wohl ebenfalls vor: Schwere Eingriffe sollen künftig nur noch an bestimmten Einrichtungen stattfinden.

Bei der Abstimmung sprachen sich 14 Bundesländer für die Reform aus, Schleswig-Holstein enthielt sich. Nur Bayern stimmte dagegen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zuvor für eine Verständigung darauf geworben. "Die Reform wird die kleinen Kliniken, die wir benötigen auf dem Land für die bedarfsgerechte Versorgung, erhalten", sagte der SPD-Politiker im Deutschlandfunk.

Er wolle nur nicht, dass dort "große Krebschirurgie" gemacht werde, was aus finanziellen Gründen jetzt zum Teil der Fall sei. Lauterbach äußerte sich zuversichtlich, bei einer erneuten Bund-Länder-Runde eine Einigung auf Eckpunkte für einen dann vorgesehenen Gesetzentwurf zu erreichen. Die Kliniken mahnten "eine geordnete Neugestaltung der Krankenhauslandschaft" an.

Die Pläne

Die Pläne sehen im Kern vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie einen großen Anteil der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen.

Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein – also etwa "Kardiologie" statt grober Bezeichnungen wie "innere Medizin". Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.

Der Bund pochte zudem darauf, Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken zu veröffentlichen. Transparent machen will Lauterbach die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Häuser und eine Einteilung in Versorgungsstufen ("Level"). Über eine stärker steuernde Funktion der Level gab es keine Einigkeit.

Hintergrund sind auch Sorgen der Länder, dass dies für manche Kliniken "rufschädigend wirken" könne. Gemeint sind mit Leveln Einordnungen des Netzes in Stufen – von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP
  • spiegel.de: "Gesundheitsminister einigen sich auf Krankenhausreform"
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