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Migration: Bundesregierung will Asylbewerbern offenbar Jobzugang erleichtern


Pläne der Bundesregierung
Entwurf: Asylbewerber sollen schneller arbeiten dürfen

Von rtr
Aktualisiert am 31.10.2023Lesedauer: 1 Min.
Geflüchtete auf dem Weg zum Bus (Archivbild): Im Gegensatz zu anderen Geflüchteten können Menschen aus der Ukraine in Deutschland einfacher in Arbeit kommen.Vergrößern des BildesGeflüchtete auf dem Weg zum Bus (Archivbild): Die Bundesregierung plant, Asylbewerbern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. (Quelle: Durand Thibaut/ABACA/imago)
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Asylbewerber sollen in Deutschland einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf soll die Regierung vorbereiten.

Die Bundesregierung will nach Angaben von Insidern voraussichtlich am Mittwoch neue Regeln auf den Weg bringen, die Asylbewerbern den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Das Kabinett wolle eine sogenannte Formulierungshilfe für Gesetzesänderungen beschließen, die an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren im Bundestag angedockt würde, hieß es am Dienstag in Regierungskreisen.

Der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegende Entwurf sieht unter anderem eine Verkürzung des Arbeitsverbots für Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen und eine Ausweitung des Personenkreises vor, die unter die Beschäftigungsduldung fallen können. Eine dritte Neuregelung beinhaltet, dass Ausländerbehörden ihre Zustimmung zur Beschäftigung von geduldeten Ausländern im Regelfall erteilen sollen. Bisher ist dies nur eine Kann-Regelung und Ermessensentscheidung.

Drei Monate verkürzt

Ausgearbeitet wurden die Änderungen unter Federführung des Innenministeriums. Die Bundesregierung verspricht sich davon eine höhere Beschäftigung von Asylsuchenden, die auch Städte und Gemeinden entlasten soll, weil sie weniger Sozialleistungen aufwenden müssten. Bereits in der vorigen Woche hatte das Kabinett ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das schnellere Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber ermöglichen soll.

Konkret sehen die Änderungen vor, dass Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen künftig bereits nach sechs statt neun Monaten arbeiten dürfen. Von der sogenannten Beschäftigungsduldung sollen zudem Ausländer profitieren können, die bis zum 31. Dezember 2022 nach Deutschland gekommen sind. Bisher lag der Stichtag im August 2018.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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