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Friedrich Merz kritisiert Ampel scharf | Verfassungsgericht Karlsruhe


Finanz-Klatsche für die Ampel
Merz: "Eckpfeiler der Finanzplanung der Regierung bricht zusammen"

Von Sara Sievert

Aktualisiert am 16.11.2023Lesedauer: 1 Min.
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Umstrittener Haushaltstrick: Bundesfinanzminister Lindner will einen neuen Wirtschaftsplan ausarbeiten. (Quelle: Reuters)

Das Verfassungsgericht erklärt den Nachtragshaushalt 2021 für nichtig. Jetzt kritisiert Oppositionsführer Friedrich Merz die Ampelkoalition scharf.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für nichtig erklärt hat, kritisiert Oppositionsführer und CDU-Chef Friedrich Merz die Ampelregierung scharf. "Karlsruhe hat die Selbstbedienungsmentalität der Ampelregierung gestoppt und die Schuldenbremse gestärkt", sagte Merz t-online. "Ein wesentlicher Eckpfeiler der Haushalts- und Finanzplanung der Regierung bricht damit in sich zusammen."

Merz weiter: "Wir erwarten, dass der Bundeskanzler nun einen verfassungskonformen Bundeshaushalt vorlegt. Das ist eine Frage der politischen Führungsverantwortung für unser Land."

60-Milliarden-Urteil

Wegen Verstoßes gegen Ausnahmen bei der Schuldenbremse hat das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 am Mittwoch für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mit der Etatänderung wollte die Bundesregierung Kredite in den Klimaschutz investierten, die ursprünglich für Corona-Maßnahmen gedacht waren.

Der Umfang des "Klima- und Transformationsfonds", in dem das Geld nun eingeplant ist, schrumpft daher um 60 Milliarden Euro. "Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren", erklärte das höchste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die Unionsfraktion im Bundestag hat damit erfolgreich gegen das Umschichten geklagt.

Verwendete Quellen
  • Exklusives Statement von Friedrich Merz
  • Mit Material von dpa
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