Sicherheitspaket im Bundestag Asylregeln und Messerverbote: Das plant die Ampel jetzt
Nach dem Messeranschlag von Solingen hat sich die Bundesregierung auf ein "Sicherheitspaket" geeinigt. An diesem Donnerstag befasst sich erstmals der Bundestag damit.
Als Konsequenz aus der tödlichen Messerattacke von Solingen hat sich die Bundesregierung auf neue Maßnahmen zum Schutz vor islamistischem Terror, gegen irreguläre Migration und zur Verschärfung des Waffenrechts verständigt. Am Donnerstag möchte die Ampel das "Sicherheitspaket" erstmals in den Bundestag einbringen.
Ein Überblick über die wichtigsten Vorhaben:
Mehr Messerverbote
Es soll in Zukunft ein generelles Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen und im Fernverkehr gelten. Das gilt sowohl für den Fernverkehr mit Bahnen, Bussen als auch Schiffen. Künftig sollen auch Springmesser weitestgehend verboten werden. Ausnahmen können etwa für Jäger gelten. Die Länder sollen auch die Möglichkeit erhalten, kriminelle Brennpunkte selbstständig als absolute Messerverbotszonen auszuweisen.
Mehr Kompetenzen für die Polizei
Bei der Überwachung der Waffen- und Messerverbote sind zusätzliche Befugnisse für stichprobenartige, verdachtsunabhängige Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden geplant. Verschärft werden auch Zuverlässigkeitsprüfungen, um zu verhindern, dass Extremisten in den Besitz von Waffen kommen. Zudem soll die Ausweisung von Ausländern erleichtert werden, wenn Straftaten mit Waffen begangen wurden.
Vorgehen gegen Islamismus
Im Rahmen der KI-Verordnung wird der Polizei Gesichtserkennung im Internet erlaubt, um Tatverdächtige zu identifizieren. Präventions- und Deradikalisierungsprogramme sollen verstärkt werden.
Mehr Abschiebungen, weniger Sozialleistungen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhält künftig die Möglichkeit, biometrische Daten im Internet abzugleichen, um die Identitäten von Asylsuchenden zu überprüfen. Zwischen Bund und Ländern wird eine Taskforce eingerichtet, um die Rückführungen von Flüchtlingen aufgrund des sogenannten Dublin-Verfahrens zu verbessern.
Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass über den Asylstatus eines Flüchtlings dort entschieden wird, wo er zuerst den Boden der Europäischen Union betreten hat. Falls ein Geflüchteter im Rahmen dieser Verordnung künftig aus Deutschland abgeschoben werden soll, sollen ihm alle Sozialleistungen bis zu seiner Abschiebung gestrichen werden. Mit der Änderung will die Bundesregierung den Druck auf ausreisepflichtige Flüchtlinge erhöhen, sich selbst mit den Abschiebebehörden in Verbindung zu setzen oder freiwillig auszureisen.
Flüchtlingen, die künftig in ihr Heimatland zurückreisen, etwa um Urlaub zu machen, kann künftig der Schutzstatus aberkannt werden. Ausgenommen sind hierbei Flüchtlinge aus der Ukraine.
Geflüchteten soll bereits nach der geltenden Rechtslage bei schweren Straftaten Schutz verweigert oder aberkannt werden können. Künftig soll bei der Entscheidung auch zwingend berücksichtigt werden, ob Straftaten aus einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggrund begangen wurden.
- Eigene Recherche
- Mit Material der Nachrichtenagentur AFP