Zu radikal? AfD will offenbar Junge Alternative auflösen
Der AfD droht ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine besonders radikale Jugendorganisation könnte der Partei dabei schaden.
Die AfD will ihre Jugendorganisation Junge Alternative (JA) auflösen und durch eine neue Organisation ersetzen. Das hat der AfD-Bundesvorstand am Montagabend per Satzungsänderung beschlossen, wie die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (RND) berichten. Demnach soll die neue Jugendorganisation stärker an die Partei gebunden werden und dieser so mehr Kontroll- und Durchgriffsrechte einräumen.
Einen Namen gibt es für die geplante Ersatzorganisation bislang nicht. Vorbild für die neue AfD-Jugend sollen die Jusos sein, die Jugendorganisation der SPD. Dann wäre jedes AfD-Mitglied im Alter zwischen 16 und 35 Jahren automatisch Mitglied der neuen Jugendorganisation. Im Umkehrschluss würde die Jugendorganisation nur Parteimitgliedern offen stehen. Bisher ist die JA als Verein organisiert, der mit der Partei organisatorisch nichts zu tun hat. Nach eigenen Angaben hat die JA 2.400 Mitglieder, von denen allerdings nur etwa die Hälfte auch AfD-Parteimitglieder sind, berichtet das RND.
AfD fürchtet Verbotsverfahren
Hintergrund der Entscheidung ist offenbar, dass manchen AfD-Funktionären die JA zu radikal ist. Viele ihrer Mitglieder pflegen Kontakte zur rechtsextremen "Identitären Bewegung". Der Begriff "Remigration", der die massenhafte Deportation von Menschen mit Migrationshintergrund verschleiern soll, ist ein zentraler Slogan der JA. Zuletzt wurde bekannt, dass zwei Mitglieder der JA an den Umsturzplänen der "Sächsischen Separatisten" beteiligt waren. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen die rechtsterroristische Gruppe.
Für die AfD sind die radikalen Umtriebe der JA und ihre Kontakte ins rechtsterroristische Milieu nicht ungefährlich. Eine Gruppe von Abgeordneten im Bundestag hat bereits einen Antrag auf ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD ausgearbeitet, der beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden soll. Die Äußerungen und Handlungen der JA-Mitglieder wären in einem solchen Verbotsverfahren von Gewicht. Noch hat der Bundestag den Antrag aber nicht gestellt.