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NSU-Prozess: Bundesverfassungsgericht erlaubt mehr Plätze


Innenpolitik
Bundesverfassungsgericht entscheidet: mehr Plätze bei NSU-Prozess

Von afp, dpa
Aktualisiert am 15.04.2013Lesedauer: 2 Min.
Das Oberlandesgericht München muss beim NSU-Prozess eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter ausländischer Medien vergeben.Vergrößern des BildesDas Oberlandesgericht München muss nun dafür Sorge tragen, dass mehr als 50 Medienvertreter und vor allem auch ausländische Platz finden (Quelle: Reuters-bilder)
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Das Oberlandesgericht München muss beim NSU-Prozess "eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter ausländischer Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern" vergeben. Eine entsprechende Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht getroffen.

Damit hatte ein Eilantrag der türkischen Tageszeitung "Sabah" vor dem am Mittwoch beginnenden Verfahren Erfolg, was diese mit Erleichterung aufnahm. "Wir haben uns nicht zu Unrecht ungleich behandelt gefühlt", sagte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel und ergänzte: "Das Gericht hat ein ganz klares Signal gesetzt."

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, äußerte sich lobend: "Es ist gut, dass wir das Bundesverfassungsgericht haben." Auch Politiker aller Parteien begrüßten die Entscheidung.

Der FDP-Vorsitzende Philipp Rösler erklärte: "Von der Karlsruher Entscheidung geht ein gutes Signal aus." Das sahen auch die Grünen-Vorsitzenden Claudia Roth und Cem Özdemir und somit die Basis dafür, "dass dieser NSU-Prozess fair und transparent verlaufen wird".

Herkunft der Opfer ausschlaggebend

Türkische Medien waren bei der Vergabe der 50 reservierten Presseplätze leer ausgegangen - obwohl acht der zehn Mordopfer der Neonazi-Terroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds türkische Wurzeln haben.

Gerade die Vertreter türkischer Medien hätten ein besonderes Interesse an einer eigenständigen Berichterstattung über den Prozess, "da zahlreiche Opfer der angeklagten Taten türkischer Herkunft sind", hieß es zur Begründung des Beschlusses.

Ein weiteres Opfer war griechischer Herkunft. Griechische Medien hatten sich jedoch nicht um Plätze beworben.

München folgte Reihenfolge der Anfragen

Das Oberlandesgericht hatte die Akkreditierungen nach der Reihenfolge des Eingangs vergeben und sich mit diesem Argument verteidigt. Im Gegensatz zu anderen Strafverfahren gab es kein spezielles Kontingent für ausländische Medien.

Wie die Platzvergabe im einzelnen erfolgen soll, ließen die Karlsruher Richter offen. "Möglich wäre, ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze vergeben werden", hieß es in der Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

Letztlich bleibe es dem Vorsitzenden im OLG aber auch unbenommen, "anstelle dessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten". Das Münchner Gericht muss sein Platzvergabeverfahren aber nicht komplett rückgängig machen, wie von der "Sabah" gefordert.

Richter gibt Pressestelle Mitschuld

Unterdessen hat der Vorsitzende Richter der Pressestelle des Gerichts eine Mitschuld an der Verschiebung des Verfahrens gegeben. Die Pressestelle habe "einzelnen Medienvertretern bereits vorab die voraussichtliche Berücksichtigung der Akkreditierung nach der Reihenfolge der Eingänge mitgeteilt", heißt es in einem Vermerk.

Zudem sei in einer E-Mail an Journalisten auf eine falsche Stelle der Verfügung zur Akkreditierung hingewiesen worden, schreibt der Senatsvorsitzende Manfred Götzl.

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