Kabinett beschließt Gesetz Wohnungseinbrüche werden künftig härter bestraft

Die Bundesregierung will mit härteren Strafen gegen die hohe Zahl von Wohnungseinbrüchen vorgehen.
Insgesamt reicht der Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren. Einen sogenannten minderschweren Fall soll es bei Einbrüchen in Privatwohnungen nicht mehr geben. Durch das höhere Strafmaß können künftig Verfahren auch nicht mehr einfach eingestellt werden.
Bislang gibt es bei Wohnungseinbrüchen eine Mindeststrafe von einem halben Jahr, in minder schweren Fällen von drei Monaten. Künftig ist es mit den Neuregelungen auch möglich, leichter als bisher abzufragen, wer sich mit seinem Handy innerhalb einer bestimmten Funkzelle aufgehalten hat und damit als Täter infrage kommt. Die Ermittler können künftig zudem Telefon- und Internetdaten nutzen, die ab dem Sommer im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung aufbewahrt werden müssen.
Straftaten, die in die Intimsphäre der Menschen eindringen
Justizminister Heiko Maas sagte, Einbruchsdiebstähle in die private Wohnung seien Straftaten, die in die Intimsphäre der Menschen eindrängen und bei Opfern traumatische Folgen haben könnten. Es müsse daher alles getan werden, um die Menschen in ihren eigenen vier Wänden so gut wie möglich zu schützen.
Die Frage der Wohnungseinbrüche spielt auch im Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen eine große Rolle, wo am Sonntag ein neuer Landtag gewählt wird.