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Bundestag plant Gesetz zur Überwachung von WhatsApp und Co


Neues Gesetz
Behörden wollen WhatsApp & Co. überwachen

dpa, afp, t-online, dru

Aktualisiert am 22.06.2017Lesedauer: 2 Min.
Der Bundestag will die Möglichkeiten zur Online-Überwachung ausweiten.Vergrößern des BildesDer Bundestag will die Möglichkeiten zur Online-Überwachung ausweiten. (Quelle: Daniel Reinhardt/dpa-bilder)
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Der Bundestag will den Weg zur Überwachung von Messenger-Diensten wie

Künftig sollen die Ermittlungsbehörden Schnüffel-Software nicht mehr nur zur Terrorismus-Bekämpfung einsetzen dürfen, sondern auch bei Mord, Totschlag, Steuerdelikten, Computerbetrug, Hehlerei oder "Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung". Neben den Computern, Laptops oder Handys eines Verdächtigen dürften auch die Geräte anderer durchsucht werden, wenn es die Ermittler für nötig halten.

Staatstrojaner soll Verschlüsselung umgehen

Sie haben dabei vor allem Messenger-Dienste wie WhatsApp im Visier, die Straftäter wegen ihrer Verschlüsselung immer öfter verwenden. Der Staatstrojaner soll diese Verschlüsselung umschiffen. Die Software nistet sich heimlich im Gerät ein und greift die Kommunikation ab, bevor sie vom Computer ver- oder nachdem sie entschlüsselt wurde. Mit dem Trojaner ist es zudem möglich, die gesamte Festplatte auszulesen.

In dem Gesetzentwurf heißt es: "Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation darf auch in der Weise erfolgen, dass mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird, wenn dies notwendig ist, um die Überwachung und Aufzeichnung insbesondere in unverschlüsselter Form zu ermöglichen."

Technisch gesehen ist es die gleiche Vorgehensweise, zu der auch Online-Kriminelle greifen – nur eben in diesem Fall zur Aufklärung von Verbrechen. Ähnlich wie bei klassischen Abhörmaßnahmen soll die Überwachung nur auf richterlichen Beschluss möglich sein.

Opposition: Richterliche Kontrolle reicht nicht aus

Dieser Kontrollmechanismus reicht aber aus Sicht von Kritikern nicht aus. "Der Richtervorbehalt ist völlig unzureichend, um die Reichweite der Software zu kontrollieren und sicherzustellen, dass diese auch wieder abgeschaltet wird", sagte etwa der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Einem Richter fehlten dazu die technische Sachkunde und eine unabhängige Expertise.

Der netzpolitische Sprecher der Grünen und Vize-Fraktionschef, Konstantin von Notz, sieht in dem Gesetz gar einen "finalen Angriff auf die Bürgerrechte". Polizei und Sicherheitsbehörden würden zu "Chef-Hackern der Republik" gemacht. "Die Online-Durchsuchung bietet die Möglichkeit, Handys und Computer insgesamt auszuspähen und zu manipulieren, und dabei private und intimste Daten abzugreifen", sagte von Notz zu t-online.de. "Gleichzeitig schwächt man massiv die IT-Infrastruktur insgesamt, weil Sicherheitslücken bewusst offen gehalten werden mit unabsehbaren Folgen für die Bürger und die Wirtschaft", fügte von Notz hinzu.

Union: Herkömmliche Überwachung an Grenzen gestoßen

Die Union hingegen bekräftigte die Notwendigkeit für den breiteren Einsatz von Staatstrojanern. "Die herkömmliche Telekommunikationsüberwachung ist in unserer digitalen Welt an ihre Grenzen gestoßen, seitdem die Täter verschlüsselte Messenger-Dienste nutzen und über Telefon allenfalls noch Pizza bestellen", betonte die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Es ergebe keinen Sinn, wenn Strafverfolger nur Ermittlungsmethoden einsetzen könnten, "die am Täterverhalten völlig vorbei gehen".

Ausdrücklich ist in dem Gesetz geregelt, dass sich Anbieter von Messengern wie WhatsApp oder Telegram nicht gegen eine angeordnete Überwachung sperren dürfen. An der eigentlichen Verschlüsselung der Dienste wollen die Behörden aber nicht rütteln. "Wir wollen, dass Messenger-Dienste eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung haben", betonte Innenminister Thomas de Maizière im "Tagesspiegel", "damit die Kommunikation unbescholtener Bürger ungestört und sicher ist."

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