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Bamf-Skandal: Jetzt reden die Verteidiger der Beschuldigten


Bamf-Affäre um Asylverfahren
Jetzt reden die Verteidiger der Beschuldigten

Von dpa
Aktualisiert am 02.06.2018Lesedauer: 2 Min.
Ein Schild mit der Aufschrift "Asyl" in einer Landeserstaufnahmestelle: In der Affäre um mutmaßlich unrechtmäßig erteilte Asylbescheide, kontern die Verteidiger der Beschuldigten die Vorwürfe.Vergrößern des BildesEin Schild mit der Aufschrift "Asyl" in einer Landeserstaufnahmestelle: In der Affäre um mutmaßlich unrechtmäßig erteilte Asylbescheide, kontern die Verteidiger der Beschuldigten die Vorwürfe. (Quelle: Uli Deck/dpa-bilder)
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Es sollen Gelder geflossen, Vorgaben missachtet und falsche Asylbescheide ergangen sein. Jetzt melden sich die Verteidiger der Beschuldigten in der Bamf-Affäre zu Wort – mit einer ganz anderen Version.

In der Affäre um mutmaßlich unzulässige Asylbescheide gehen die Beschuldigten in die Offensive. Der Anwalt der ehemaligen Leiterin der Bamf-Außenstelle Bremen weist die Anschuldigungen gegen seine Mandantin zurück – und erhebt seinerseits schwere Vorwürfe gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Verfahren nach Bremen verlegt?

Seine Mandantin habe weder Geld angenommen noch Geld an Anwälte angewiesen, die dafür Asylsuchende gezielt nach Bremen gebracht haben sollen, sagte der Jurist Erich Joester Radio Bremen, NDR sowie "Süddeutscher Zeitung". Die Verfahren seien vielmehr wegen Überlastung anderer Außenstellen und mit Wissen der Nürnberger Zentrale nach Bremen verlegt worden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die ehemalige Leiterin der Bamf-Außenstelle. Unter ihrer Ägide sollen zwischen 2013 und 2016 mindestens 1200 Asylverfahren ohne Beachtung der Vorschriften positiv entschieden worden sein. Zu den weiteren Beschuldigten gehören auch Anwälte und ein Dolmetscher, darunter ein Anwalt aus Hildesheim.

Joester nannte den von der Bamf-Innenrevision erhobenen Vorwurf, seine Mandantin habe bei ihren Entscheidungen das Vier-Augen-Prinzip missachtet, "ein Stück aus dem Tollhaus". Das Vier-Augen-Prinzip sei von der Bamf-Zentrale erst Anfang September 2017 in Kraft gesetzt worden. Die überprüften Fälle bezögen sich aber auf den Zeitraum von März 2013 bis August 2017: "Wie kann man jemanden vorwerfen, eine Vorschrift missachtet zu haben, wenn es diese Vorschrift noch gar nicht gab?"

Verteidiger nennt Vorwürfe "haltlos"

Auch der Verteidiger des Hildesheimers Anwalts, mit dem die frühere Bremer Bamf-Leiterin besonders eng zusammengearbeitet haben soll, wies die Vorwürfe scharf zurück. Dass die Behördenleiterin viele der betroffenen Asylanträge mangels Zuständigkeit gar nicht hätte bearbeiten dürfen, sei "haltlos", sagte Henning Sonnenberg.

Er berichtet von einem Erlass der Bamf-Zentrale in Nürnberg, wonach die Bremer Außenstelle zumindest zeitweise auch für die Bearbeitung von Asylanträgen aus Teilen von Niedersachsen zuständig war. Seines Wissens befinde sich eine entsprechende Mail im dienstlichen Mail-Account der Frau, der von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt sei.

Bestätigt wurde dieses Verfahren vom Ordnungsamt des Landkreises Cuxhaven. Die Behörde erklärte auf Anfrage von Radio Bremen, NDR und SZ, das Bamf in Nürnberg habe mit Schreiben vom 30.12.2014 mitgeteilt, dass die Landesaufnahmebehörde wegen der hohen Zahl an Asylbewerbern gezwungen sei, manche schon vor Antragstellung zu verteilen. Die für den Zuständigkeitsbereich Landkreis Cuxhaven vorgesehene Außenstelle sei das Bremer Bamf.

Verwendete Quellen
  • dpa
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