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Bamf muss offenbar viele erfahrene Mitarbeiter entlassen


Probleme mit dem Arbeitsrecht
Bamf muss viele erfahrene Mitarbeiter entlassen

Von dpa, afp
Aktualisiert am 07.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Das "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" (Bamf) in Nürnberg: Das Arbeitsrecht verbietet Kettenverträge für sachgrundlos befristete Mitarbeiter.Vergrößern des BildesDas "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" (Bamf) in Nürnberg: Das Arbeitsrecht verbietet Kettenverträge für sachgrundlos befristete Mitarbeiter. (Quelle: Nicolas Armer/dpa-bilder)
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Erfahrene Mitarbeiter kann das Flüchtlingsamt Bamf gut gebrauchen. Doch nun müssen wohl Tausende von ihnen gehen. Schuld sind Sparzwänge und ein neues Gesetz.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) muss nach "Bild"-Informationen mehrere hundert befristet eingestellte Mitarbeiter ersetzen, obwohl sie benötigt werden. Sie könnten wegen des Verbots von Kettenverträgen nicht erneut auf befristeten Stellen eingesetzt werden, berichtet das Blatt unter Berufung auf ein Schreiben von Bamf-Chefin Jutta Cordt vom 22. Mai. Demnach stehen dem Amt nur 1937 Stellen für eine dauerhafte Besetzung zur Verfügung.

"Eine Entfristung aller rund 3200 befristeten Mitarbeiter" sei angesichts der Haushaltsvorgaben leider nicht möglich gewesen, zitiert "Bild" aus dem Schreiben. Weil die Gesetzeslage Kettenverträge für sachgrundlos befristete Mitarbeiter verbiete, würden nun neue befristete Stellen ausgeschrieben. "Es kommt daher zu der bedauerlichen Situation, dass wir erfahrene Mitarbeitende nicht weiterbeschäftigen können, obwohl wir in ihren Tätigkeitsfeldern gegenwärtig Bedarf haben", schrieb Cordt dem Bericht zufolge.

Derzeit gibt es eine intensive Diskussion über die Mängel beim Bamf, die durch Missstände in der Bremer Außenstelle ausgelöst wurde. Im April war bekannt geworden, dass in der Bremer Bamf-Außenstelle zwischen 2013 und 2016 in mindestens 1200 Fällen positive Asylbescheide erteilt wurden, für die es keine rechtlichen Voraussetzungen gegeben haben soll. Am Donnerstag berät der Bundestag über die Anträge von FDP und AfD zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Sache.

Verwendete Quellen
  • dpa, AFP
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